Seite:OberamtEllwangen 839.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

(Wirt. Urkb. 3, 427), im J. 1244 als Besitzer eines Mansus zu Wittislingen (bayr. AG. Dillingen) genannt (Steichele a. a. O. 3, 212): Ulrich nach einer Urkunde vom 21. April 1256 Verkäufer eines Hofes (d. h. wohl des Obereigenthums desselben) zu Reitgersweiler (? Reichertsweiler, Gem. Wörnitzstein, bayr. AG. Donauwörth, ?? Regelsweiler, Gem. Stödtlen) an Ritter Friedrich vom See den Älteren und zugleich Schenker desselben (d. h. des nutzbaren Eigenthums) an den Hauptaltar der Jungfrau Maria (vielleicht zu Zöbingen; vergl. künftig Wirt. Urkb. 5, 155), später, den 3. Jan. 1273, Zeuge des Schenken Gerung von Ehringen; Ritter Reimboto, Remboto, desgl. den 12. Juli 1269, 27. März und 1. Juli 1275 des Grafen Ludwig von Oettingen, im J. 1281 als dereinstiger Besitzer eines Hofes zu Reimlingen (bayr. AG. Nördlingen) genannt; endlich, vorausgesetzt daß er überhaupt zu diesem Geschlechte gehört, Cuntz von Z. zu Steinheim 1360. 1

Auch der Ort selbst war im Allgemeinen, wohl soweit nicht etwa die Herren von Zöbingen belehnt waren, ein Besitz der Grafen von Oettingen. Bekannt ist zwar aus früherer Zeit nur, daß Graf Ludwig (V.) den 9. März 1304 von Heinrich von Reichen (aus dem Geschlecht derer von Reichen bei Wertingen; vergl. Steichele 3, 585) und seiner Gemahlin Agnes drei Hofstätten dahier als der letzteren väterliches Erbe ertauschte (Reg. Boic. 5, 62), daß Mitglieder der Familie im J. 1335 den Kirchensatz erwarben (s. u.), 1340 und 1370 Huben eigneten oder um 200 Pfd. Heller ans Kloster Kirchheim verkauften, 1371 eine Wiese dahin schenkten, im J. 1400 eine Sölde von Kloster Christgarten erwarben, sowie daß ums J. 1347 die Gebrüder Wilhelm und Georie Schenken von Stein eine Hube, seitheriges Lehen, von den Grafen Ludwig (VIII.) und Friedrich (II.) geeignet erhielten; allein schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts erscheinen die Oettingen sicher als die Herren des Orts, denn am 24. Februar 1395 belehnte König Wenzel die Gebrüder Grafen Ludwig (XI.) und Friedrich (III.) mit dem Gericht, Stock und Galgen in ihrem Dorfe zu Czebyngen und bestätigte den 10. Juli 1398 ihren Zoll und ihr Geleit dahier (Oetting. Mater. 2, 56. 242 ff.). Ein Streit zwischen Abt Albrecht von Ellwangen und den eben genannten Grafen Ludwig und Friedrich wegen des öttingischen Geleitsrechts allda wurde den 13. Jan. 1400 von Schenk Friedrich von Limpurg dahin entschieden, daß die Grafen dasselbe Ellwangen gegenüber nicht haben sollten. Im J. 1401 erkaufte Hans Jäger das

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 839. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_839.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)