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Friderici Nr. 6157. 6164). K. Maximilian I. bestätigte d. 8. Mai 1502 das Asylrecht für die Häuser der Propstei und gewährte den 8. Mai 1510 dem ellwangischen Markt Bühlerthann ein Wappen (s. u.). K. Maximilian II. verlieh den 13. Mai 1566 Propst Otto um seiner Verdienste gegenüber seinem Oheim, Vater und ihm selbst willen sowie als Ersatz für die Schäden, welche er in den Kriegsjahren 1546 und 1552 erlitten, das Recht, an denjenigen Orten, Flecken, Dörfern, und Unterthanen seiner Stifte Augsburg und Ellwangen, von denen bisher kein Umgeld erhoben worden, Accis und zwar vom Eimer je 5 Maß zu beziehen. Davon sollte er den Gemeinden für ihre Baupflicht an Straßen und Brücken den 5. Theil ablassen, seiner eigenen Baupflicht in dieser Hinsicht aber kräftig nachkommen, ein am 28. Mai 1621 von Kaiser Ferdinand II. wiederholt bestätigtes Privilegium. Den Eid leisteten bald statt des Propstes die von ihm bestellten Bevollmächtigten. Die Taxe für die Belehnung betrug z. B. im Beginn des 16. Jahrhunderts 400 fl. An die allgemeine kaiserliche Belehnung schlossen sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Folge von neueren Erwerbungen noch einige spezielle an, so für den Propst seit 1770 über den Blutbann in Schloß und Dorf Heuchlingen, für das Domkapitel seit 1777(–1793) über den Blutbann zu Unterböbingen. 1

Von neuen Privilegien des päpstlichen Stuhles sind aus der Zeit der Propstei folgende hervorzuheben: die Kongregation der Riten gestattete am 1. März 1625 dem Propst Johann Jakob auf dessen Bitten für ihn und seine Nachfolger violette Kleidung (sottana d. h, der engere Talar und mantelettum d. h. ein vorn offener kaum bis an die Kniee reichender Mantel, mit rochettum, Rochet, d. h. Chorhemd mit eng anliegenden Ärmeln überall, innerhalb der Stiftskirche auch das Muzet mozzetta, d. h. Kragen, welcher bis an die Ellenbogen reicht, mit einer kleinen Kapuze) zu tragen; Papst Innocenz X. bestimmte im J. 1747 die Chorkleidung (in einer nicht mehr erhaltenen Bulle) genauer, im Anschluß woran Propst Anton Ignaz 1756 bei den Hof- und Rathsversammlungen in kurzen Mänteln zu erscheinen erlaubte; der vorletzte Stiftsdekan erhielt im J. 1784 das päpstliche Privilegium, in pontificalibus zu celebriren. [1] Die Generalinquisition


  1. Schon der Umstand, daß die Pröpste vielfach bischöfliche und erzbischöfliche Würden bekleideten und auch die Kapitularen meist mehrfach bepfründet waren, hatte wohl da und dort eine Abweichung von der ursprünglich vorgeschriebenen Einfachheit der Kleidung zur Folge.
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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 457. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_457.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)