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der Staat für den großen, kleinen und Blutzehnten. Stetten: der Staat für den großen, kleinen, Obst-, Heu- und Blutzehnten.

10. Lippach: der Staat für den großen und kleinen Zehnten, Heu-, Blut- und Milchschweinzehnten. Stockmühle: der große Zehnten ad 1/2 dem Staat und Fürsten von Hohenlohe, der kleine Zehnten dem Fürsten von Hohenlohe 2/3, Pfarrei Röhlingen 1/3. Finkenweiler: der Staat für den großen und kleinen Zehnten (soweit Lippacher Markung). Lindorf: der Staat für den großen Zehnten ad 1/2, Fürst Hohenlohe ad 1/2, Pfarrei Röhlingen für den kleinen Zehnten.

11. Neuler: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, auch die unflürlich gebauten kleinen Früchte bis auf einige Äcker, welche dem Spital Ellwangen zehntbar waren; Pfarrei Neuler für den kleinen Zehnten in der Brache. Gefälle bezog die Heiligenpflege Adelmannsfelden. Bronnen wie Neuler, ebenso Burghardsmühle. Burgstall: Gefälle hatte die Grafschaft Limpurg. Ebnat wie Neuler. Kohlwasen: der Staat für den großen und kleinen Zehnten; Pfarrei Neuler für den Heu-, Obst- und Blutzehnten. Gaishard wie Neuler. Gefälle bezog die Heiligenpflege Adelmannsfelden. Haldenhof wie Gaishard, ebenso Leinenfürst. Pfaffenhölzle wie Kohlwasen. Ramsenstruth wie Neuler. Schönbergerhof wie Burgstall.

12. Nordhausen: der Staat für den großen, die Pfarrei für den kleinen und Heuzehnten. Harthausen dto.

13. Pfahlheim: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst unflürlich gebauten kleinen Früchten mit Ausnahme des Flachses und Hanfs, welche nebst dem kleinen Zehnten in der Brache der Pfarrei zehntbar waren. Gefälle bezog auch der Heilige in Pfahlheim. Beersbach: Pfarrei Beersbach für den großen und kleinen Zehnten. Buchhausen: Spital Ellwangen für den großen und kleinen Zehnten; Pfarrei Zöbingen für den Blutzehnten. Halheim: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, ebenso die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte mit Ausnahme von Flachs und Hanf, welche der Pfarrei Pfahlheim nebst dem kleinen Zehnten in der Brache zukommen. Hardt dto., Hirlbach dto. Hochgreut: den großen Zehnten bezieht der Staat ad 1/3, Kaplanei Oberalfingen 1/3, Pfarrei Röhlingen 1/3, Erdbirnzehnten der Staat ganz. An den übrigen kleinen Zehntfrüchten mit Ausnahme des Flachses und Hanfs, die der Pfarrei Pfahlheim zustanden, bezog der Staat 1/3, geistl. Verwaltung Ellwangen 1/3, Pfarrei Röhlingen 1/3. Gefälle bezogen noch das fürstl. Haus Wallerstein. Hofstetten: Pfarrei Beersbach für den großen und kleinen Zehnten.

14. Rindelbach: der Staat für den großen Zehnten mit Ausnahme von 15 Morgen, welche der Lieb-Frauenpflege zehntbar waren. Der Erdbirnzehnten stand ihm nur auf den geschlossenen Feldern zu. Borsthof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten auch unflürlich gebaute kleine Früchte, ausgenommen Flachs und Hanf, welche nebst dem kleinen Zehnten der kath. Stadtpfarrei Ellwangen zufließen. Eigenzell wie Borsthof. Die Erdbirn in der Brache zehntete zur Stadtpfarrei Ellwangen. Hohlbach dto. (Kaspar Kinninger besaß 8 Mrg. zehntfrei). Kalkhöfe: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst kleinen Zehnten in den geschlossenen Feldern. Der kleine und Erdbirnzehnten in der Brache gehörte der Pfarrei Jagstzell. Ludwigsmühle: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, Zehnten

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 277. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_277.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)