Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt

Bisthum Speyer Duo praedia in pago Ramesdal sita, videlicet Winterbach et Weibelingen in comitatu Popponis. Kremer Rhein. Franzien S. 87. Hier hätten wir also einen Remsthalgau mit einem Gaugrafen Namens Poppo und mit Orten, welche zum Canstatter Landcapitel gehört haben, zu Canstatt selber aber befand sich die alte Mahlstätte, deren Andenken sich in dem Landgericht daselbst erhalten hat, s. Canstatt. Man wird dadurch zu dem Schlusse berechtigt, daß der Remsthalgau derjenige Gau gewesen sey, der dem Canstatter Landcapitel entsprach, und dessen Gaustätte Canstatt war. Indeß kommt man auch hier wieder auf Zweifel und Anstände: Zatzenhausen und alle weiter nach Westen jenseits der Canstatter Höhen gelegenen Orte des Landcapitels: Gerlingen, Möglingen, Münchingen, Ditzingen, gehörten zu dem Glemsgau. Man muß also entweder sich der gewagten Vermuthung hingeben, daß dieser Strich später erst zu dem Canstatter Landcapitel geschlagen worden sey, oder aber annehmen, daß die Benennung Glemsgau, und vielleicht eben so auch die von Remsgau keine politische Bedeutung gehabt habe und daß beyde Namen wieder blos geographische Bezirke bezeichnen, welche theilweise zu dem Canstatter Gaubezirke gehört haben. Zu der letztern Vermuthung wird man um so mehr veranlaßt, als 1) Zatzenhausen schon unter den Römern in der nächsten Verbindung mit Canstatt gestanden, 2) die Mahlstatt des Canstatter Gaubezirks sich auf derselben Höhe, welche den Glemsgau und Remsgau geschieden haben müßte, zwischen Canstatt und Zatzenhausen, sich befunden hat, und somit auf der äussersten Gaugrenze sich befunden haben würde, was nicht wahrscheinlich ist. 1

Aus den Gaugrafschaften entsprangen die erblichen Grafschaften der mächtigern gaugräflichen oder anderer vom Glücke begünstigter Häuser, und so scheint auch die Grafschaft Würtemberg aus der alten Gaugrafschaft des Bezirks, wenigstens was die gräflichen Rechte betrifft, hervorgegangen zu seyn. Nach der oben angeführten Urkunde hieß der Graf in dem

Empfohlene Zitierweise:
Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1832, Seite 008. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCanstatt008.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)