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461 Stöcke oder 132,5 auf der Quadratmeile gezählt. Der Honig und das Wachs wird mit geringen Ausnahmen in den Orten selbst verbraucht.

Geflügel, als: Hühner, Enten und Gänse, werden meist für den eigenen Bedarf gezüchtet; nur die Orte Aurich, Enzweihingen, Hohen-Haslach, Klein-Sachsenheim, Nußdorf, Untermberg und Unter-Riexingen treiben einigen Handel, besonders mit Gänsen nach Vaihingen, Ludwigsburg und zuweilen nach Stuttgart.

d. Jagd und Fischerei.

Seit dem Gesetze vom 17. August 1849, welches dem Grund-Eigenthümer die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden zugesprochen und das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden aufgehoben hat, ist die Jagd-Ausübung von minderer Bedeutung als früher, und in der Regel nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. October 1855 in Pacht zu geben.

Jagdfrohnen und Hunde-Aufstockung sind bereits durch die früheren Ablösungs-Gesetze beseitigt worden.

Was die jagdbaren Thiere betrifft, so ist, wie schon oben über die Fauna des Bezirks (S. 21.) bemerkt worden, das Schwarz- und Hochwild längst verschwunden, und selbst das Reh sehr selten geworden, nur noch der Hase ist hin und wieder anzutreffen.

Von dem sog. Raubzeug kommen noch vor: der Fuchs, der Stein- und Edelmarder, der Iltis und der Fischotter, seltener die wilde Katze (Kuder) und der Dachs. Auf den Feldern trifft man noch das Feldhuhn und die Wachtel; Schnepfen zeigen sich auf ihren Durchreisen im Früh- und Spätjahr. Wilde Enten, Blaßenten, Wasserhühner etc. fallen zuweilen noch in die Gewässer des Bezirks ein. Die Fischerei ist nur in der Enz von einigem Belang, übrigens auch hier im Abnehmen begriffen, indem derselben das Holzflößen ohne Rücksicht auf die Laichzeit schadet. Am häufigsten kommen Weißfische, Schuppfische, Barben und Aale vor; seltener sind Hechte (manchmal von bedeutendem Gewicht, s. oben S. 23.), und noch seltener trifft man Karpfen. Die kleineren Flüsse und Bäche beherbergen meist nur Gruppen, Weiß- und Schuppfische; Aale gehören in denselben zur den Seltenheiten, dagegen führt der meist aus frischem Quellwasser bestehende Kreuzbach Forellen. In dem Weiher bei Ensingen werden Karpfen gezogen. Das Fischrecht (s. hierüber die Ortsbeschr.) gehört theils dem Staat, theils den Gemeinden, zuweilen auch Privaten, und ist gewöhnlich an einzelne Bürger verpachtet. Krebse werden in dem Strudelbach, Kirrbach, Schippbach und Kreuzbach gefangen.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 052. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0052.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)