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zu Gunsten des Erzherzogs Albrecht. Dieser aber verpfändete den 15. Sept. d. J. seiner Gemahlin, der Erzherzogin Mechthilde, für dargeliehene 2000 fl., beziehungsweise die Abfindung des seitherigen letzten Pfandinhabers Jörg Kayb von Hohenstein, welcher aus Erzh. Albrechts Dienst austrat, den Burgstall Hohenberg und das Schloß Wehingen mit den Städtlein, Dörfern, Leuten und Gütern, Gerichten, Wildbännen, Forsten und allen anderen Zugehörungen, mit samt aller Herrlichkeit, auch geistlicher und weltlicher Lehenschaft und wiederholte diese Verpfändung den 25. Juni 1457. 1

Den 28. Sept. 1458 vermachte Mechthilde auf den Fall ihres Todes der Karthause Güterstein, woselbst sie neben ihrem ersten Gemahl begraben sein wollte, vorbehältlich des Einlosungsrechts mit 2000 fl. „die Herrschaft Hohenberg“ wie sie dieselbe pfandweise an sich gebracht, was ihr Sohn erster Ehe, Graf Eberhard im Bart, den 7. Mai 1468 bestätigte. Den 13./27. Dez. 1475 übergab aber Mechthilde die obere Herrschaft[1] sowie den Burgstall Urnburg und die Dörfer Weitingen und Rohrdorf gegen Einräumung anderweitiger Berechtigungen ihrem genannten Sohne, welcher nach ihrem Tode die Karthause mit 2000 fl. entschädigen sollte. Als nun Herzog Sigmund die Auslosung des Pfandes durch Bezahlung von 2000 fl. bewirken wollte, sträubten sich sowohl der Graf als seine Mutter, dies geschehen zu lassen, weßhalb ein Proceß vor dem Kammergericht entstand. K. Friedrich IV. erkannte den 9. Juli 1476, in eigener Person das Gericht abhaltend, daß Graf Eberhard und seine Mutter schuldig seien, der angesprochenen Losung stattzugeben und Herz. Sigmund alle Kosten und Schäden zu ersetzen, brachte jedoch in der Folge eine von Herz. Sigmund und der Erzherzogin am 5. Juni 1481 angenommene Thätigung zu Stande, welcher


  1. In genannter Urkunde werden die Bestandtheile dieser oberen Herrschaft wohl erschöpfend aufgeführt, wenn es heißt: unsere obere Herrschaft Hohenberg mit samt dem Forst, auch den Burgställen Hohenberg und Wehingen, auch Hohenberg und Friedingen den Städtlein und diesen nachbenennten Dörfern: Delkofen, Dullingen (Deilingen), Schertzingen, Tutmaringen (Dautmergen), Wylen, Richenbach, Bupsenhain, Egeßhain, Denckingen, Husen unterm Tann, Ralßhusen (Rathshausen), Goßhain, Spaichingen, Wähingen und Dürbhain und auch der Kirchensätz und Pfründen Leihungen, zu derselben unserer oberen Herrschaft gehörig. – Diese obere Herrschaft wird jedoch auch in der Widerlage- und Morgengabsverschreibung für die Erzherzogin Mechthilde aufgeführt (S. oben S. 175).
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 285. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0285.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)