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der Herrschaft Zollern als Eigenthum für sich ein und verkaufte den 27. Okt. 1529 alles an den in Balgheim ansäßigen Jakob Gut von Sulz, um 250 fl. Hauptguts und 121/2 fl. jährlichen Zinses für sich, seine Frau und Nachkommen, und mit der weiteren Bedingung, daß Gut oder seine Frau oder Erben dem Lazarus von Suntheim und dessen Frau jährlich 35 fl. Leibding auf Weihnachten bezahlen sollten. Gut aber verkaufte hinwiederum am 25. Juni 1540 alles was er hier hatte, „den Sitz und Schloß mit samt dem großen Haus und einem neuen Pfisterhaus, Bad und Badstube, zusamt der Knechtkammer und einer Kornschüttin, wie diese drei alle die Ringmauer begreift, mit samt den Gräben mit bärhaften (d. i. fruchtbaren) zamen Bäumen besetzt, item mehr außerhalb zwei Krautgärten, eine Scheuer, einen Schweinstall und den Vorhof, alles zu Balgheim dem Dörflin benannten Herrn von Rottweil zugehörig gelegen, item den Kirchensatz samt allem des Verkäufers gebührenden Theil des großen Zehenten [den derselbe zu 3/8, der Pfarrer zu 5/8 bezog], Baumgärten, Äcker, Holz, Feld, Wunn, Waid und alles zum Schloß gehörige als frei ledig eigen“, nur allein daß der gewöhnliche Zehent abging, um 1200 fl. Rottweiler Währung an die Stadt Rottweil. Schon den 7. Juli (Freitag nach St. Ulrichstag, nicht „Veitstag“ wie Ruckgaber sagt), 1542 verkaufte aber die Stadt den neuerworbenen Besitz – ausgenommen den Kirchensatz, die Pfründ, samt der Gerechtigkeit am Heiligen und dem großen Zehenten – an ihre Unterthanen die Gemeinde von Balgheim, um 500 fl. Rottweiler Währung, jedoch unter dem Vorbehalt, daß, wenn die Käufer das Schloß samt dessen Zugehörden über kurz oder lang wieder verkaufen wollten, sie den Vorkauf um obige Summe der Stadt Rottweil lassen sollten, daß das Schloß der Stadt offen Haus heißen und sein, und daß, wenn es die Stadt nicht wieder kaufen sondern in fremde Hände kommen lassen wollte, der Käufer wie andere Maier zu Balgheim hoch und nieder der Stadt zu dienen schuldig, pflichtig und verbunden sein solle. Im Jahre 1546 kaufte das Schloß mit den oben genannten Zugehörden und unter den angegebenen Bedingungen mit Genehmigung der Stadt Rottweil der damalige Vogt von Balgheim Georg Dreyer, der es in derselben Weise den 9. März 1553 an den Rottweiler Patrizier Hans Georg Möckher oder Möckh verkaufte. In dem Besitze von dessen Familie, die sich darnach „Möckh von Balgheim“ nannte, blieb das Schloß mit Zugehörden geraume Zeit. Noch im J. 1623

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 255. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0255.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)