Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Lage hatte (s. auch unten). Nördlich vom Ort kommt die Distriktsbenennung „Bollershof“ vor; hier stand ein der Rottweiler Familie Boller gehöriger Hof.

Allhier erwarb das Kloster St. Georgen früh Besitz; wenn es auch zweifelhaft sein mag, ob die Schenkung eines Gutes „in Husen“ mit 26 Leibeigenen durch den miles Rapoto im J. 1090 an obiges Kloster auf dieses Hausen oder auf Hausen im Kinzigthale zu beziehen sei (Mone 9, 209), so ist jedenfalls eines der Hausen, an welchen den 26. März 1179 P. Alexander III. diesem Kloster Besitz bestätigte, gerade dieses Hausen (Wirt. Urkb. 2, 198). Die Hälfte des Orts gehörte zwar in der Folge der Familie Kirneck als lupfen’sches Lehen, kam aber mit Wildenstein (s. d.) ums J. 1466 als solches Lehen zum Kloster St. Georgen, später zum württembergischen Klosteramt dieses Namens. Auch sie verblieb wie das St. Georgensche Bühlingen katholisch (s. ob. S. 355 ff.).

Die andere Hälfte gehörte zur Grafschaft Hohenberg und war als Bestandtheil derselben österreichisches Lehen der Familie Bletz. Den 29. Mai 1314 verkauften die Gebr. Gr. Rudolf und Albrecht von Hohenberg um 213 Mark Silbers an Jakob Bletz, des Schultheißen Sohn von Rottweil, ihre Burg Rothenstein mit aller Zugehör, insbesondere dem halben Gericht zu Hausen dem Dorf, und gaben sie ihm und seinen Erben zu rechtem Mannlehen. Den 12. Aug. 1483 muthete Ulrich Bletz von Rotwyl die Veste und das Burgstall Rothenstein, an der Aschach gelegen, ganz mit seiner Zugehörung und die Zehenten aus dem Hof, genannt zum Wylr unter dem Burgstall, – d. h. den Hofweiler Hof oder den unteren Rothensteiner Hof, der schon im J. 1308 genannt wird – Bettlisholz mit seiner Zugehörung, den halben Theil des Gerichts zu Husen dem Dorf ob Rotwyl mit allen Rechten und Nutzen, des Wassers in der Aschach (das 3. Drittel sollte eigen sein) nebst verschiedenen Äckern und Wiesen, schon von seinem Vater Dietrich Bletz besessene Lehen, bei Erzherzog Sigmund von Österreich. In dem Vergleich zwischen Württemberg und dem Ritterkanton Neckarschwarzwald vom 18. Sept. 1754 trat ersteres dem letzteren die „Collectatio cum jure quartirii, armorum lustrationis et sequelae“ in seiner Hälfte des Fleckens auf beständig, auch nach dem Heimfall ab. Allein den 1. März 1768 verkaufte Freiherr Joseph Anton von Rothenstein seinen freien Rittersitz Schloß und Feste Rothenstein, das halbe Gericht Hausen, den Hof Weiler, die 4 Taglöhner um das Gut Rothenstein, die niedere Gerichtsbarkeit über die Eck, seinen Theil an dem großen und kleinen Frucht-, Heu- und Blutzehenten zu Deißlingen, den Heuzehenten zu Villingen und Einstetten, das Fischwasser in der

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 432. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0432.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)