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Burgstall Hohenstein samt Fischenz der Stadt für die Erreichung jener österreichischen Einwilligung, allein es kam noch zu längeren Verhandlungen über den Kauf, insbesondere auch das der Verkäuferin versprochene Leibgeding, und noch den 17. Febr. 1421 sagte Gr. Hermann von Sulz der Stadt die Aufrechterhaltung des Verkaufsbriefs zu. Den 7. Dec. 1437 versprach Gr. Johann von Sulz der Stadt Rottweil, wenn sie ihm innerhalb des nächsten halben Jahres behülflich sei, das Schloß N. – aus wessen Gewalt, ist nicht bekannt – zu seinen Handen zu bringen, dasselbe zu einem offenen Haus für sie zu machen; er setzte sich auch wirklich in dessen Besitz und hielt im J. 1466 mehrere Johanniterritter allhier mit Hab und Gut gefangen. Noch im J. 1475 wurden die Gebr. Gr. Alwig und Rudolf von Sulz von Herz. Sigmund von Österreich mit Schloß N., dem Dietinger Thann und dazugehörigen Dörfern belehnt, und den 30. März 1528 verpfändete Gr. Rudolf von Sulz das Schloß mit allen Zugehörungen an den Hofschreiber und Bürger zu Rottweil Gall Möckh. Allein den 3. Mai 1580 verkauften die Vormünder des Gr. Christoph von Sulz, Domherren zu Köln und Straßburg, das Haus und Schloß N., das jedoch damals nicht mehr bewohnbar war, als ein frei adelich Gut mit seinem Bezirk Zwing und Bann, der Kirche, dem Kirchensatz und der Kaplanei, St. Michaels Pfründ genannt, Zehenten, Zinsen und Gülten, überhaupt allen Rechten und Zugehörden – „ausgenommen die Malefiz, so mit Hand und Band des Nachrichters zu strafen und der Stadt Rottweil zuständig“ – um 6000 fl. an Dr. Johann Spretter von Kreidenstein, gewesenen sulzischen Statthalter und Vormundschaftsrath, in dessen Familie das Gut blieb, bis es Hans Adam Spretter den 18. Febr. 1648 dem Rottweiler Bürger Christoph Lindau überließ. Schon den 26. desselben Monats aber verkaufte es der letztere wieder an den kurcölnischen Rath und constanzischen Domprosteioberamtmann Ludwig Wietz als ein freiadelig Gut mit der oben beschriebenen Zugehörde. Wegen des Kaufschillings kam es jedoch zwischen beiden zu einem Proceß, in Folge dessen das Hofgericht dem Lindau den Besitz der Neckarburg wieder zusprach, dieser aber dieselbe gegen Bezahlung des Kaufschillingsrests von 2013 fl. 6 kr. an die Stadt Rottweil abtrat. Allein auch Wietz und seine Gattin Maria Salome überließen den 10. Jan. 1663 das Gut durch eine Schenkung unter Lebenden an die Jesuiten zu Rottweil, welche gewisse darauf haftende Lasten tragen und die lindauschen Ansprüche befriedigen sollten. Vermöge eines zwischen der Stadt und den Jesuiten den 24. Jan. 1665 geschlossenen Vergleiches überließ nun

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 324. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0324.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)