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1485. Hartmann Stumpff von Schweinberg verkauft seinen Antheil an dem Schloß, Vorhof und Brunnen zu D., mit Einwilligung des Pfalzgrafen um 80 Gulden rhein. an seinen Bruder Philipp St. v. Sch. Ebend.

Anf. d. 16. Jahrh. Fehde Götz und Philipps v. Berlichingen mit 2 Söhnen Philipp Stumpffs v. Schweinberg auf D. s. oben S. 203.

1525. Schloß Domeneck wird von den Bauern ausgebrannt. W. F. 6, 80.

1532. Wolf Bernhard und Hans v. Hartheim bitten bei der württembergisch-österreichischen Regierung um ihres Vetters Max Stumpff v. Schweinberg Lehen Tumeneck, aber auch die Söhne des 1525 von den Bauern bei Weinsberg ermordeten Grafen Ludwig v. Helfenstein bitten darum, da man ihnen ein Lehen von 6000 Gulden versprochen. König Ferdinand aber hatte D. schon seinem Rath und Kämmerer Wolfgang Gräsemer zugesagt. (Gabelkover.)

1534 Febr. 25. Stuttgart. Bernhard v. Hartheim für sich und seinen Bruder Hans mit D. belehnt. Hans v. Hartheim läßt es ganz seinem Bruder Bernhard, der auf die Erwerbung und Wiederherstellung (s. 1525) viel verwendet hat. W. F. 6, 80.

1534. Wilhelm v. Neuhausen, Amtmann zu Möckmühl, urkundet daß ihm die Witfrauen Margarete v. Wangen und Afra v. Ehingen, beide geb. Stumpff v. Schweinberg, das Gejag und Weidwerk zu D., so den Stumpffen zuständig gewest, zu bejagen vergünstigt und daß auch sein Schwager Bernhard v. Hartheim ihm diese Jagdgerechtigkeit auf Kündigung überlassen habe. Ebend.

1534. Der Pfarrherr und die Altaristen in der Pfarrkirche zu Möckmühl verkaufen ein Stück Wiese, an ihre gemeine Präsenz gehörig, gelegen in Dhomineker Mark zwischen den edlen und festen Stumpffen v. Schweinberg auf beiden Seiten, um 7 Gulden an Bernhard v. Hartheim. Ebend.

1535. Bernhard v. Hartheim macht vor dem bestellten Schiedsrichter, Wilhelm v. Neuhausen, Amtmann zu Möckmühl, geltend, daß seit vielen Jahren, so man je zu Zeiten zu Thomeneckh 3 Warnungsschuß gethan, sich die von Züttlingen dahin gefügt, daselbst das Haus bewachen und bewahren zu helfen. Da nun Franz Rüd v. Bödigheim als Mitdorffer von Züttlingen sich von seiner Hintersaßen wegen hierüber beschwert hatte, verglich man sich dahin, es soll künftighin den Züttlingern freistehen, auf die Nothschüsse hin nach D. zu gehen oder nicht, aber auch dem von Hartheim soll es anheim gegeben sein, in Fehden und Feindesgeschreien die Züttlinger in sein Schloß D. mit ihren Leiben und Haben einzulassen oder nit. Ebend.

1542, April 20. Stuttgart. Herzog Ulrich belehnt Bernhard v. Hartheim für sich und seinen Bruder Hans mit D. Schloß und Berg. Ebend. 81.

1594. Ebenso Herzog Friedrich den Georg Wolf v. H. Ebend.

1600. Juni 20. Georg Wolf v. Hartheim schlägt im Rausch einen 19jährigen Diener todt und flüchtet vor der Möckmühler Cent nach Hartheim (bad. BA. Wertheim); nach Andern: von der Jagd heimkehrend einen Fremden, den er in traulicher Unterhaltung mit seiner Frau findet und nicht erkennt, seinen Vetter Haller von der Hallburg, aus Eifersucht. D. wird von Württemberg besetzt und alles sequestrirt.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 689. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0689.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)