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aus dieser Trennung allerhand Streitigkeiten, in Folge deren Niedergundelfingen besonders vermarkt, und i. J. 1548 zwischen Stein und Helfenstein ein Jurisdictions-Vergleich abgeschlossen wurde, wonach die hohe und niedere Gerichtsbarkeit nach jener Vermarkung abgetheilt wurde.

Wie Niedergundelfingen an die von Reichlin gekommen, vermögen wir nicht anzugeben.


23. Gundershofen,

ein kath. Pfarrd. an der Schmichen, über welche in dem Ort eine steinerne Brücke führt, 21/2 St. von Münsingen, mit 253 Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Blaubeuren, R. Magolsheim. S. 45.

Der große Zehnte gehört dem Staat, der kleine, so wie der Heu- und Öhmdzehnte wurde schon i. J. 1783 der Pfarrey gegen Ersatz abgenommen.

Gefälle beziehen aus 35 vormaligen Erblehen, 3 Falllehen etc.

Geld Dinkel Haber
Der Staat 136 fl. 48 kr. 30 Sch. 5 S. 2 V. 43 S. 5 S. 1 V.
Ortsheilige 5 fl. 11   –  4  –   2  –  4  –  2  – 
Gemeindepflege 3 fl. 

Dem Staat gehört auch die Schafweide und die Fischerey in der Schmichen. S. Justingen. Kirche, Pfarr- und Schulhaus werden von dem Staat gebaut.

Der Ort hat guten Wieswachs aber das Ackerfeld, welches, wie gewöhnlich, auf der Höhe liegt, ist gering, und liefert nach dem Kataster den geringsten Reinertrag. Über die Bevölkerung s. S. 58; die Einführung der Stallfütterung, S. 81. Der Ort hat 2 Mahlmühlen, welche in einiger Entfernung, oben am Ursprung der Schmichen liegen und mit noch ein paar Wohngebäuden den Namen Springen führen. S. S. 44. Bey dem Ursprung befindet sich ein bedeutender Steinbruch, der für Platten, Treppen ziemlich stark benutzt wird. S. o. S. 67.

Gundershofen war ein Bestandtheil der vormaligen Herrschaft

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen165.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)