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von Hall löste jedoch dieß in diesem Jahr aus und verlieh es 1406 an Rudolph v. Münkheim mit der Bedingung, daß es auf Aussterben seiner Familie dem Rath heimfallen solle. Mit dem kinderlosen Tod Ulrichs v. Münkheim 1507 fielen denn auch die eigenen 12 Güter der Stadt, die Lehen dem Lehenhause heim. – Was Gericht und Vogtei betrifft, so erscheint 1467 Endris v. Münkheim als Besitzer des Gerichts in der Eigenschaft eines limpurgischen Lehens. In den Jahren 1487 und 1507 traten Comburg, Utz v. Münkheim, Melchior Senft und Conz Büschler (dieser Namens der Stadt Hall) als Oberherren von Gelbingen zusammen und vertrugen sich über verschiedene Anordnungen. Im Jahr 1343 ist Philipp v. Eltershofen Besitzer des Vogelsbergs zu Gelbingen und der dortigen Mühle. Am Ende aber war Hall im ausschließlichen Besitze sämmtlicher vogteilicher und grundherrlicher Rechte. Die Stadt erwarb dieselben auf folgende Weise: im Jahr 1481 eine Gült mit den bachensteinschen Besitzungen zu Altenhausen (für den Hospital); in den Jahren 1504–16 von mehreren Privaten; im Jahr 1507 von Utz v. Münkheim mit Steuer, Schatzung, Cent und Folge; im J. 1524 von Veit v. Rinderbach; im J. 1521 alle comburgischen Besitzungen (17 Güter, wovon 10 Limpurg vogtbar), mit Ausnahme der Zehenten und der beiden Bewohner des vormaligen Caplaneihauses; im J. 1540 eine Gült von Melchior Senft mit dem Ankauf von Eltershofen; und endlich im J. 1523 Stab, Gericht, Kelter, Güter und Gülten und alle übrigen Rechte und Gerechtigkeiten von den Schenken von Limpurg.

Über die vormals senft’schen Besitzungen (jetzt Hohenlohe-Ingelfingen) vergl. Unter-Münkheim. Gelbingen und Erlach gehörten in das Amt Schlicht.

Die hiesige Capelle wurde 1342 von Eberhard, genannt Philipps, und Catharina, seiner Hausfrau, auch Conrad Eberhard und Philipp, genannt die Eberhardten, ihren Söhnen, Bürgern zu Hall, gestiftet und begabt, und verfügt, daß Gelbingen Filial von Erlach bleiben und der Caplan von Gelbingen in Allem dem Pfarrer zu Erlach untergeben und sein Amtsgehülfe seyn solle. Im Jahr 1445 verkauft Rudolph v. Münkheim sein Eigen zu Sulzdorf an den hiesigen Heiligen.

Auf der westlichen Anhöhe von Gelbingen, oberhalb der sogenannten Lutzel-Ebene, auf dem sogen. Neuberg, stand auf der Markung Gelbingen die Neuenburg, welche ebenfalls eine Besitzung der Eberhardten und Philippen v. Eltershofen gewesen zu seyn scheint. Sie wenigstens brachen dieselbe ab, und erbauten aus den Abbruchs-Materialien die vorgedachte Capelle zu Gelbingen. Nach einer Urkunde vom Jahr 1339 lag damals „in pede montis,

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0209.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)