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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

früher erblehenbaren Gütern, und endlich den Neubruchzehenten in Altenberg, Nieder-Steinach und auf einem besondern Zehentdistrikt in Söllboth, die Hälfte des großen Frucht- und Wein-Zehenten zu Forst und 7/16 am großen und kleinen Zehenten zu Dünsbach. Die Frohnrechte in Altenberg, Forst und Nieder-Steinach wurden im Betrag von 204 fl. 50 kr. abgelöst. Die Verwaltung der Einkünfte dieser Besitzung besorgt ein Rentbeamter, der zur Zeit seinen Sitz in Langenburg hat. Das Gut ist Allodium. Besitzer desselben sind dermalen zu 2/3 die Freiherren Ludwig Reinhardt, Philipp Albrecht und Karl Friedrich, und zu 1/3 die Freiherren Karl Philipp und Eduard Friedrich von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld. Bis 1806 war das Gut der Reichsritterschaft in Franken zum Canton Odenwald incorporirt. Übrigens besaßen die Inhaber die vogteiliche Obrigkeit; in Criminal-Justizsachen gehörten die Orte zur Cent Morstein. Die Besitzer haben gegen Verzichtleistung auf Justiz- und Polizei-Verwaltung, so wie auf die Forstpolizei und Forststraf-Rechtspflege die Surrogate nach der staatsrechtlichen Deklaration vom 8. December 1821 anzusprechen. Dabei ist dem freiherrlichen Rentamt der Bezug der Forststrafen überlassen. 1

Vom Jahr 1541 liegt eine Urkunde vor, nach welcher damals ein Baltas Schwab in Elzhausen an Anna Haug in Hall sein dem Heiligen in Orlach lehenbares Feldlehen, das Nieder-Steinach genannt, verpfändete, und nach einer Urkunde von 1564 verkaufte in diesem Jahr die Reichsstadt Hall das Obereigenthum dieses Feldlehens zugleich mit Altenberg mit aller Obrigkeit an Eberhard von Stetten. Demnach war damals der Hof (vielleicht vom Bauernkrieg her) unbezimmert und ein Bauerlehen. Dieses orlacher Heiligenfeldlehen ist ohne allen Zweifel die jetzige Maierei Nieder-Steinach. Bald nach 1564 erscheinen die Brüder Julius und Wolf von Crailsheim als Inhaber, ohne daß bekannt ist, wie der Übergang geschah. Dagegen findet sich, daß schon 1567 die Reichsstadt Hall mit vielen andern Besitzungen außerhalb ihrer Landheeg auch das, was sie noch in Altenberg besaß, an die von Crailsheim zugleich mit Braunsbach vertauschte. Nur die 2/3 der Zehenten von Altenberg und Nieder-Steinach waren nach Nachrichten von 1522 nicht darunter begriffen, sondern den Herrn von Morstein in Hall zuständig. Im Jahr 1622 verehelichte sich jedoch die Tochter des Julius von Crailsheim, Regine, als Wittwe des 1619 verstorbenen Johann Philipp von Stetten, mit Wolf Dietrich von Gemmingen-Guttenberg und brachte ihm solche zu, und von da an ist diese Familie im Besitz. Im Jahr 1806 kam der Ort an Württemberg. Der herrschaftliche Beamte für

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 281. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0281.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)