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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Durch Blitzstrahl gezündet, brannte am 6. Februar 1835 der obere Theil des alten und starken Thurms ab und wurde sodann in der jetzigen, nicht sehr ansprechenden, Form wieder aufgebaut. Die Kirche ist unscheinbar und wie das baufällige Schulhaus für die große Pfarrei zu klein. Patrone der Kirche waren St. Ulrich, St. Sebastian und St. Leonhard, und an den Tagen dieser drei Heiligen war Kirchweih und Markt, „bis aus unbekannten Ursachen der heilige Sebastian ausgemustert worden.“ Die Heiligenpflege hat die Baulast an Kirche und Kirchhofsmauer, den Pfarreigebäuden und an dem Schulhaus; auch Glocke und Uhr im Kirchthurm hat sie zu erhalten.

An den Zehenten stand früher der kleine Zehente zur Hälfte der Pfarrei Michelbach an der Heide und zur Hälfte der Pfarrei Blaufelden zu; der große Zehente im Distrikt Flyhöhe gehörte ebenfalls zur Hälfte der ebengenannten Pfarrei; in Folge der Pfarreibesoldungsverwandlung besitzt nun aber der Staat, mit Ausnahme von 1/3 des großen Blaufelder Zehenten, welcher der Stiftungspflege zusteht, sämmtliche Zehentrechte. Auch der Blutzehenten war der Pfarrei früher zuständig gewesen, wurde aber 1843 für 1040 fl. abgelöst. Die Jagd hier und in den Parcellen, früher der Herrschaft gehörig, wurde unter Preußen, den 23. Januar 1806, dem Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen in Erbpacht gegeben, ist nun im Besitz von Hohenlohe-Oehringen und in dessen eigener Administration. Die unbedeutende Fischerei gehört den Gemeinderechtsbesitzern.

Das Wappen des Orts (von Markgraf Georg Friedrich i. J. 1575 verliehen) ist ein Sämann im blauen Feld über dem weiß und schwarz gevierten hohenzollernschen Wappen. Das Marktrecht berechtigt zu Abhaltung von Wochenmärkten, vier Krammärkten und einen Viehmarkt. Auf den Wochenmärkten kommen jährlich zwischen 4 und 5000 junge Schweine zum Verkauf. Mit der ziemlich vermöglichen Stiftungspflege ist das Einkommen der vormaligen Caplanei verbunden.

Blaufelden war eine Eingehörung des Amtes Werdeck, beziehungsweise der Stift-Neumünster’schen Propstei Michelbach an der Heide, und theilte insbesondere die Schicksale des Marktfleckens Gerabronn bis auf die neuesten Zeiten. Nur in Bezug auf die Gerichtsbarkeit sind besondere Verhältnisse zu erwähnen. Wie alle obrigkeitlichen Rechte im Amt Werdeck ursprünglich von Werdeck aus ausgeübt wurden, so war es ursprünglich auch hinsichtlich des Orts Blaufelden; dagegen bestätigte K. Ruprecht, den 4. Mai 1401, auf Bitte Friederichs, Burggrafen von Nürnberg, dessen Markte Blafellden die Freiheit, Schultheiß, Schöffen und ein Halsgericht

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0122.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)