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| " " Eichenholz || 8–10 fl. ||align="center"| 9–10 fl.
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| " " Aspenholz || 6– 7 fl. ||align="center"| 7– 8 fl.
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| 100 buchene Wellen ||5 fl. ||align="center"| 6– 7 fl.
|-
| " aspene "||4 fl.
|}
Folgende Waldberechtigungen ruhen auf den Staats-Waldungen:
1) in dem Revier Nellingen, Forsts Blaubeuren, haben die Gemeinden Oppingen, Aufhausen, Türkheim, Amstetten und Wittingen das Waidrecht in die auf ihrer Markung liegenden Staats-Waldungen. Dieses Recht aber wird, seitdem die Stallfütterung eingeführt ist, nicht mehr benützt;
2) in dem Revier Altenstadt hat der jeweilige Badwirth zu Überkingen 217/8 Klafter Brennholz, wie es der Schlag gibt, gegen Bezahlung der Revierpreise zu beziehen, und
3) in dem Revier Wiesensteig haben unentgeldlich anzusprechen:
- a) die Erbrechtsmühle zu Deggingen das zur Mahlmühle erforderliche Bauholz und alljährlich 57/12 Klafter Brennholz,
- b) die Erbrechtsmühle zu Ditzenbach das zu derselben nothdürftig benöthigte Bau- und Zimmerholz,
die 3 Maierbauern zu Drackenstein | 231/2 Klafter |
Lammwirth Sailer zu Wiesensteig | " | 6
die Bewohner der 12 ehemals collegiatstiftischen Häuser in Wiesensteig | 24 " |
der Besitzer des Hofes Reußenstein | 111/2 " |
der Schullehrer in Wiesensteig | 1/2 " | 1
der Ölmüller Rommel daselbst | " | 5
Bedeutende Holzdiebstähle kommen in der Gegend nicht häufig vor.
Die Waldvergehen beschränken sich meistens auf Entwendung von dürrem Holz, das häufiger umgerissen und gebrochen, als gehauen wird, und auf Laub- und Gräserei-Excesse. Erstere fallen besonders in stroharmen Jahren vor,
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 071. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_071.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)