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Ziemlich parallel mit der die nördliche Richtung nach Heilbronn verfolgenden Eisenbahnlinie zieht sich

die Wasserstraße des Neckars, welche als ein Theil der völkerrechtlich freien Wasserstraße des Rheins und seiner Nebenflüsse von Canstatt an, wo sich ebendeßwegen ein Freihafen befindet, auch für größere Fahrzeuge schiffbar ist.

Als Floßstraße für Holz dient nicht nur der Neckar, sondern auch die Enz schon vor ihrer Einmündung in den Hauptfluß.

Landstraßen besitzt der Bezirk nach allen Richtungen.

Von Staatsstraßen zieht

a) die Stuttgart–Heilbronner Route von Ludwigsburg über Bietigheim, Besigheim, Wahlheim, Kirchheim, Lauffen gegen Heilbronn. Sie ist wellenförmig und wechselt oft mit Steigen und Fallen.
b) Die Freudenthal–Illinger Route. Diese Straße geht durch die Orte Freudenthal, Bönnigheim und über die Markungen Hohenstein, Kirchheim gegen Lauffen. Auch sie ist wellenförmig und wechselt mit Steigen und Fallen.

Vicinalstraßen, welche nicht bloß die Verbindung zwischen den nächsten Orten vermitteln, sondern einem allgemeineren Verkehr dienen, sind folgende:

a) Die Nachbarschaftsstraße von Bietigheim über einen Theil der Markung Metterzimmern nach und durch Erligheim und Bönnigheim gegen Brackenheim führend;
b) die Nachbarschaftsstraße von Lauffen über einen Theil der Markung Kaltenwesten und durch Ilsfeld gegen Backnang und Hall führend;
c) die Nachbarschaftsstraße, welche von Großbottwar und Winzerhausen, Oberamts Marbach, über den Pfahlhof und Kaltenwesten auf die eben ad b) genannte Straße und diese durchschneidend gegen Heilbronn zieht;
d) die Straße von Bietigheim über Groß-Ingersheim gegen Pleidelsheim und Marbach;
e) die Nachbarschaftsstraße von Bietigheim nach Groß-Sachsenheim und Vaihingen.

Die Unterhaltungspflicht dieser Vicinalstraßen haben in der Regel die Gemeinden, auf deren Markung sie liegen.

Sämmtliche Staats- und Vicinalstraßen sind durchgängig auf beiden Seiten mit fruchtbaren Bäumen besetzt.

Die Orts-Ettersstraßen befinden sich in gutem Zustand, überall mit gepflasterten Kandeln versehen, sie werden wöchentlich zweimal gereinigt; überhaupt werden die hinsichtlich der Straßenreinlichkeit bestehenden Vorschriften gehandhabt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0073.jpg&oldid=- (Version vom 6.2.2020)