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Freudenthal, Groß-Ingersheim, Klein-Ingersheim, Löchgau und Metterzimmern; das Amtsnotariat Bönnigheim für die Gemeinden: Bönnigheim, Erligheim, Kirchheim; das Amtsnotariat Lauffen für die Gemeinden: Lauffen, Ilsfeld und Schotzach.

b) das Oberamt ebenfalls mit dem Sitz in Besigheim und die Oberamtspflege daselbst;

c) das Staatscameralamt für den ganzen Bezirk hat seinen Sitz in Bietigheim. Hinsichtlich der indirekten Steuerverwaltung ist der ganze Bezirk dem Umgeldscommissariat Vaihingen zugewiesen.

d) In forstlicher Beziehung gehört der Oberamtsbezirk zu den Forstämtern Bönnigheim (Stromberg) und Reichenberg, mit Ausnahme der Parcelle Wüstenhausen, welche dem Forstamt Neuenstadt (Revier Stettenfels) zugetheilt ist. In dem Bezirke hat kein Revierförster seinen Sitz, dagegen 2 Hofkammerförster, der eine in Freudenthal, der andere in Liebenstein. Zu dem Revier Osterholz oder Eglosheim, Stromberger Forsts, gehören die Markungen Besigheim, Bietigheim, Groß- und Klein-Ingersheim; zu dem Revier Cleebronn, ebenfalls im Stromberger Forste, die Markungen Bönnigheim, Erligheim, Freudenthal, Hofen, Hohenstein, Kirchheim, Löchgau, Metterzimmern, Wahlheim und Lauffen (theilweise); zu dem Revier Klein-Aspach, Reichenberger Forsts, die Markungen Gemmrigheim, Hessigheim, Ilsfeld, Kaltenwesten, Schotzach und Lauffen (theilweise).

Für die Verwaltung der Einkünfte der Königl. Hofdomainenkammer bestehen Hof-Cameralämter in Lauffen und in Freudenthal; ersteres für die Orte Gemmrigheim, Hessigheim, Ilsfeld, Kaltenwesten, Kirchheim, Lauffen und Wahlheim; letzteres für die Orte Besigheim (theilweise), Erligheim, Freudenthal, Hofen, Hohenstein und Löchgau.

In Beziehung auf Straßen ist das Oberamt der Inspection Vaihingen und in Beziehung auf Hochbau der Inspection Ludwigsburg zugetheilt.

Der Oberamtsbezirk besteht aus 19 politischen Gemeinden; der Bevölkerung nach II. Classe 10, III. Classe 9. Jeder Gemeinde steht ein Schultheiß vor, der immer im Hauptort wohnt. Jede Gemeinde hat für ihre GemeindeVerwaltung einen eigenen Rechner, den Gemeindepfleger, welcher, wenn die Gemeinde zwei oder mehrere Orte mit besonderen Markungen umfaßt, zugleich die Rechnungsführung über die, der Gesammtgemeinde gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben besorgt.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in 13 Gemeinden durch den betreffenden Ortsvorsteher oder ein sonstiges Mitglied der örtlichen

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0070.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)