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verwies Hans von B. seine Gattin, Ottilie von Bach, mit ihren 3000 fl. Beweisung und Heimsteuer und 500 fl. Morgengabe auf Schloß und Dorf Gislingen, das Dorf Dotternhausen und das Haus zu Rottweil, worauf Ottilie den 6. Okt. d. J. mit diesen Besitzungen auf 5 Jahre von der Stadt Rottweil in das Bürgerrecht aufgenommen ward. Allein im Beginn des 16. Jahrh. gerieth Wolf von Bubenhofen in schwere Schulden, seine Schwäger und Vetter Wendel von Hailfingen zu Pfäffingen und Hans von Weitingen zu Heimburg (bei Grosselfingen hohenz. OA. Hechingen), welche sich vielfach für ihn verbürgt hatten, mußten stark für ihn bezahlen, weshalb durch das Rottweiler Hofgericht die Acht über Wolf ausgesprochen und die genannten beiden in seine Güter eingewiesen wurden. Hierauf verglichen sie sich mit ihm am 20. Oktober 1526 in der Weise, daß Wolf ihnen gegenüber auf alle seine Güter, nemlich: „Schloß und Dorf Geißlingen samt dem Kirchensatz, Hinleihung der Pfründen, Brunhoupten den Hof und aller fahrender Habe, auch der 2000 fl. Hauptguts und 100 fl. Gült davon auf dem Fürstenthum Württemberg und auf dem Amt Urach, auch das Haus zu Balingen und die 2 Häuser zu Rotweil, samt denselben Zinsen, Gärten und Gütern, auch den Erbfall von Mattheus von Bubenhofen, meinem Vettern sel. Thumbtechan zu Costenz, mit allen und jeden Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, Zehenten, Renten, Zinsen, Gülten, Gefällen, Nutzungen und Gütern, es sei Lehen oder Eigens, und den Zehenten zu Dormettingen“ u. s. w. verzichtet, wogegen sie ihm ein jährliches Leibgeding von 70 fl. Rh. und 250 fl. baar entrichteten und die Bezahlung aller Gülten und laufenden Schulden übernahmen. Bereits den 26. Oktober 1527 trat Hans von Weitingen an des Hailfingers Vetter und Erben Sebastian Gültlingen zu Pfäffingen die bubenhofischen Güter in der Weise ab, daß Gültlingen „Geyßlingen das Schloß und Dorf mit samt den Weihern, Dotternhausen, Roßwangen, beide Dörfer, und Dürrwangen das halbe Dorf, Brunhopten den Hof, ein Lehen von Wilhelm Truchseßen, den Zehenten von Geyßlingen, der von dem Constanzer Bischof zu Lehen rührt, mit samt Bubenhofen der Lehenschaft und Zugehörd, die Mahl- und Sägmühle zu Ballingen, die 100 fl. Gült auf dem Fürstenthum Württemberg, die Gülten zu Rotweil und auf dem Land so zu denselben Häusern und Gülten gehören, auch die beiden Häuser zu Rotweil und ihr jeglichs Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Lehenschaften, geistlich und weltlich mit allen Rechten und Eingehörungen,

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 397. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0397.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)