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ein Todten- und Sektionszimmer ; drei im obersten Stockwerke befindliche Zimmer sind ausdrücklich zur Aufnahme ansteckender Kranker in Epidemiefällen bestimmt, und namentlich zur Zeit der Herrschaft der Pocken von großem Werthe. Das Haus wird unmittelbar mit Wasser aus der städtischen Wasserleitung gespeist, das sich durch Hahnen in die Waschküche ergießt, und es befinden sich darin 2 Badkabinete.

Dasselbe ist auf drei Seiten von einem geräumigen Garten umgeben, liegt mit der vierten Seite an der Straße nach Erbstetten und gereicht durch seine schöne freie Lage und seine gefällige Bauart der Stadt zur Zierde.

Es finden darin auf Gemeindekosten diejenigen Kranken Aufnahme, welche in den einzelnen Gemeinden nicht wohl verpflegt werden können, ferner polizeilich wegen ansteckender Krankheiten oder Geisteskrankheit Zugewiesene, sowie auch Kranke, welche auf eigene Kosten verpflegt zu werden wünschen; die Mehrzahl der Kranken bilden aber die zur Krankheitskostenversicherungskasse beitragenden Dienstboten und Handwerksgehilfen aus der Stadt Backnang, welche Kasse zu diesem Zwecke mit der Amtskorporation als Eigenthümerin des Hauses in einem Miethvertrage steht.

Nach den bisherigen Erfahrungen kann eine jährliche Durchschnittszahl von 200 Kranken angenommen werden.

Sämtliche Gemeinden mit Ausnahme der Filialgemeinden Bruch, Cottenweiler, Heiningen, Heutensbach, Maubach, Ober-Weissach, Reichenberg, Strümpfelbach, Unterbrüden und Waldrems haben eigene Begräbnißplätze. Die ebengenannten Gemeinden benützen die Begräbnißplätze ihrer Mutterkirche.

Wasenplätze mit Wasenmeistern sind in den Gemeinden Backnang, Murrhardt und Sulzbach errichtet, und demselben die übrigen Gemeinden des Bezirks nach ihrer geographischen Lage zugetheilt.


2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamt und das Oberamtsgericht haben je abgesonderte Gefängnißgebäude, in welchen sich auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener befinden.

Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten befinden sich in sämtlichen Gemeinden; ebenso sind in allen eigene Polizeidiener aufgestellt.

Die Landjägermannschaft ist folgendermaßen im Bezirk vertheilt: in Backnang: der Stationskommandant mit 2 Mann; in Althütte, Liemersbach, Murrhardt, Spiegelberg und Sulzbach je 1 Mann.


3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind blos in den Gemeinden Backnang und Murrhardt vorhanden.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)