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Dobel kommt als villa Dobil, erstmals vor im Stiftungsbrief des Klosters Herrenalb vom Jahr 1148 (?). Laut diesem vertröstet Herr Berthold von Eberstein als Oberlehensherr des Dorfes das Kloster Herrenalb auf dieses Lehengut auf die Zeit des Absterbens Eberhard von Straubenhardts als damaligen Trägers und dessen männlicher Nachkommenschaft (Wirt. Urk.Buch 2, 50). Aus dieser Anwartschaft erwuchs indeß für das Kloster kein wirklicher Besitz. Der Straubenhardtsche Mannsstamm behielt bis zu seinem Aussterben den Ort fast ganz, wenn auch mit einigen Abtretungen im benachbarten Wald (Mone, Zeitschr. 6, 219. 8, 335); 1/4 von Dobel kam vor 1368 an die Stammsverwandten von Schmalenstein, 1/4 1382 an die Markgrafschaft Baden (s. Dennach), 1414 die Lehnsherrlichkeit über 1/4 an Württemberg (s. Conweiler) und ebendahin 1528 ein weiteres Viertel des Dorfes (s. Straubenhardt). Württemberg hatte die übrige Lehensherrlichkeit wohl mit Neuenbürg erlangt und zog nach dem Tod Hansen von Straubenhardt (1442) das Lehen als eröffnet ein; einzelne Rechte erkaufte es den 16. Oct. 1442 von den bei Conweiler genannten Straubenhardtischen Tochtermännern, Zehnten noch 1598 von Sebastian und Georg Schöner von Straubenhardt.

Im Tauschvertrag zwischen Württemberg und Baden vom 16. April 1807 trat Baden an Württemberg ab die herrschaftlichen Gebäude und Güter auf dem Dobel und die der Dobeler und benachbarten Markung zugetheilten Wälder Raierband, Eiberg, Kriegswald, Espachwald, Frauenwäldlein, Herrenäckerle, Hüttenwald zusammen 19763/4 Morgen 35 Ruthen badisches Maß; Württemberg dagegen an Baden: im Hirschkopf, Unterwald, Mutterthal, Sägberg und Hardwald 16763/4 Mrg. 35 Rthn. (Württ. Reg.Bl. 1807. S. 395).

Aus der Culturgeschichte ist zu erwähnen, daß noch am Ende des 16. Jahrh. die Wölfe den Einwohnern Winters sehr gefährlich wurden. (Crusius Paralip. 35.)

In früheren Zeiten war Dobel Filial von Gräfenhausen. (Der Weg, auf welchem die Todten nach Gräfenhausen getragen wurden, führt noch jetzt den Namen Todtenweg.) Im J. 1569 erhielt es einen eigenen Pfarrer und wurde später von auswärts nur noch wegen der Drangsale des 30jährigen Krieges pastorirt, 1636–49 von Feldrennach und Wildbad und 1649–54 von Loffenau. Der Pfarrsatz gehört der Krone.

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_144.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)