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den Herren v. Schmalenstein (bei Weingarten nordöstl. von Durlach), welche frühe in diese obere Gegend hinaufrückten. (Vergl. über diese Familie Mone, Zeitschr. 1, 305. 494. 2, 103. 221. 7, 82. 470.) Sie war im J. 1397 bereits von Württemberg und Baden zerstört, als der Graf Eberhard von Württemberg an Conz von Schmalenstein genannt Muttersohn Erlaubniß ertheilte, sie wieder aufzubauen; Conz mußte sich jedoch am 14. Aug. d. J. verschreiben, die Burg nicht mit Mauern und Gräben zu befestigen; wenn er dieß thue, sollte die Burg Württemberg lediglich heimgefallen seyn.

Conz von Schmalenstein übergab den 28. März 1368 mit Willen seiner Söhne an Wolf von Wunnenstein, der gleißende Wolf genannt, nebst mehreren benachbarten Besitzungen zu Eigen das ganze Dorf „Kunwyler,“ 1/4 der Dörfer Dobel, Dennach und Schwann und seinen Theil der zu Straubenhardt gehörigen Wälder, auch den Hof zu Oberniebelsbach, doch so, daß Conzens Söhne es wieder zu Lehen empfangen sollten. Im J. 1414 aber trat Fürderer von Wunnenstein mit seinem Sohne Hans und seinem Tochtermann Erpf von Venningen seine Rechte auf alle diese Besitzungen an Württemberg ab (Steinhofer 2, 620). Hierüber gerieth Graf Eberhard in Streit mit dem Markgrafen Bernhard von Baden; beide wurden aber den 29. Sept. 1423 mit einander dahin verglichen, daß Württemberg bei seinem Kauf um Conweiler mit seiner Zugehörde bleiben sollte, dem Markgrafen jedoch gegen die, welche ihm vorher den Kauf versprochen haben, sein Recht in allweg vorbehalten wäre. Die Güter, welche Conrad von Schmalenstein um Conweiler auf dem Wald liegen habe, die von Württemberg zu Lehen rühren, sollte er zu Lehen empfangen, sobald er zu seinen Tagen gekommen wäre (Steinhofer 2, 722).

Nicht lange vorher hatte Hans von Remchingen durch seine Heirath mit Susanna von Schmalenstein die Burg und sieben Theile am Dorfe erhalten; beide verkauften solchen Besitz im J. 1411 an Georg von Gemmingen und seine Ehefrau Agnes von Remchingen.

Aber bereits 1413 veräußerte letzteres Ehepaar seinen hiesigen Antheil für 1000 fl. an die Herrschaft Württemberg (Steinhofer 2, 618), welche auch 1442 (16. Oct.) von Hermann von Sachsenheim, Hans Truchseß von Stetten und Schwarzfriz von Sachsenheim deren durch ihre Heirath mit Anna, Agnes und Notburg von Straubenhardt (Schwester Hansen, des letzten der ältern Herren von Straubenhardt) erworbenen hiesigen Besitz[1], ferner 1446 von Caspar von


  1. Es waren überhaupt Rechte, Zins und Gülten zu Schwann, Conweiler,
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_135.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)