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4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des zu allen Anlagen pflichtigen Oberamts-Katasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1859/60.

Grund-Eigenthum, eingeschätzt zu einem Rein-Ertrag von 126.700 fl. 15 kr.
Gefälle, eingeschätzt zu
2.221 fl. 22 kr.
Gebäude, eingeschätzt zu Steuer-Capital
1.872.627 fl. 0– kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu Steuerbetrag
3.881 fl. 55 kr.

Die umgelegten Steuern betragen für dasselbe Jahr

vom Grundeigenthum
14.842 fl. 47 kr.
von den Gefällen
260 fl. 13 kr.
von den Gebäuden
4.756 fl. 01 kr.
von den Gewerben
3.781 fl. 55 kr.
23.640 fl. 56 kr.

Die Summe des nur zu Amts- und Gemeindeanlagen pflichtigen Katasters:

beim Grund-Eigenthum
49.080 fl. 22 kr.
bei Gebäuden
40.463 fl. 0– kr.
bei Gewerben
28 fl. 35 kr.

An indirekten Abgaben wurden im Jahr 1858/59 erhoben und zwar:

1.
Wirthschaftsabgaben
vom Wein und Obstmost
13.553 fl. 32 kr.
vom Branntwein
     Fabrikationssteuer
1.077 fl. 40 kr.
     Kleinverkaufsabgabe
633 fl. 39 kr.
Übergangssteuer
163 fl. 08 kr.
vom Bier (Malzsteuer)
2.715 fl. 27 kr.
2.
an Accise
von Güterveräußerungen
5.238 fl. 53 kr.
von Lotterien
44 fl. 0– kr.
3.
Hundeauflage (einschl. des gesetzlichen Antheils
     der Ortsarmenkassen)
682 fl. 0– kr.


VII. Geschichtlicher Überblick.


1. Politischer Zustand.

Die Gegend gehörte zu dem Theil Schwabens, welcher mit Ablauf des ersten Jahrhunderts n. Chr. römische Provinzialverfassung erhielt, im 3. Jahrh. n. Chr. von den Alemannen den Römern entrissen wurde. Am Ende des 5. Jahrh. unterlagen die Alemannen

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 088. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_088.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)