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Die persönlichen Abgaben der Leibeigenen wurden schon durch die K. Edikte vom Jahr 1817 mit der Aufhebung der Leibeigenschaft gegenüber von dem Staatskammergut erlassen und nur die auf Gütern radicirten Realleibeigenschaftsgefälle mußten auch nachher noch entrichtet werden, indem die Leibeigenen in das Verhältniß von Grundholden traten, bis die Ablösungsgesetze vom J. 1836 nebst den Personalfrohnen auch diese Abgaben beseitigten.

Fall- oder Schupflehen trafen die Ablösungsgesetze von den Jahren 1817/19 keine im Bezirk. Dagegen kamen Erblehen in den meisten Orten des Oberamts vor, am häufigsten in Arnbach, Beinberg, Bieselsberg, Birkenfeld, Conweiler, Dobel, Engelsbrand, Igelsloch, Grunbach, Feldrennach, Kapfenhardt, Langenbrand. Maisenbach, Oberlengenhardt, Ottenhausen, Schwann, Schwarzenberg, Schömberg, Salmbach, Waldrennach und Unterlengenhardt. Bei den meisten dieser Lehen wurde in Folge der Leheneignungsedikte vom J. 1817 das Obereigenthum unentgeldlich abgelöst; die Laudemien wurden in einem äußerst milden Maaßstab abgelöst. (Das Kapital für die Ablösung der Laudemien im ganzen Bezirk belief sich auf die Summe von circa 14.000 fl.)

Nicht leibeigenschaftliche Frohnen kamen im ganzen ehemaligen Neuenbürger-Amt vor; und ebenso waren frohnpflichtig die Klosterhintersaßen zu Herrenalb und den dazu gehörigen Weilern Gaisthal, Kullenmühle u. s. w., ferner in Bernbach, Loffenau, Neusatz und Rothensol.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Häufiger noch als die Erblehngüter kamen im Bezirk die Zinsgüter vor, von denen in der Regel jährliche Zinsen und Gülten in Geld oder Naturalien gereicht wurden; sehr oft findet man namentlich auch die Verbindlichkeit zur Lieferung von Kälbern, jungen Hühnern, Hennen und Eiern, Mößnerlaiben, Mußmehl, Öl, Magöl, Wachs u. s. w. in den Lagerbüchern erwähnt. Alle diese Abgaben wurden indessen, soweit sie nicht schon früher beseitigt worden waren, durch die Gesetze von den Jahren 1848 und 1849 abgelöst.

Theilgebühren kamen im Bezirke höchst selten vor; wohl aber begegnen wir in den meisten Lagerbüchern der Bezirksorte gemischten Gerichts- und grundherrlichen Abgaben, besonders Beeden, Kellereisteuern, Vogtfrüchten, Concessionsgebühren, Gebäudezinsen und anderen Gefällen dieser Art. Diese Gefälle wurden ebenso wie die auf neu erbaute Gebäude gelegten Canones, die eigentlichen Zins- und Lehngefälle und die aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben, in so

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 077. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_077.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)