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c) Die Staatscameralämter und zwar: a. Altensteig für die Gemeinden Altensteig (Stadt), Altensteig (Dorf), Beihingen, Berneck, Beuren, Bösingen, Ebershardt, Ebhausen und Wöllhausen, Egenhausen, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garrweiler, Gaugenwald, Mindersbach, Pfrondorf, Rohrdorf, Rothfelden, Simmersfeld, Spielberg, Überberg, Walddorf, Warth und Wenden. b. Reuthin für die Gemeinden Nagold, Effringen, Emmingen, Gültlingen, Haiterbach, Iselshausen, Ober-Schwandorf, Schönbronn, Sulz (Ober- und Unter), Unter-Schwandorf und Wildberg. c. Horb für die Gemeinden Oberthalheim, Schietingen und Unterthalheim. Hinsichtlich der indirekten Steuerverwaltung ist der Bezirk den Umgeldcommissariaten Nagold, Freudenstadt und Rottenburg zugewiesen.

In forstlicher Beziehung gehört der Oberamtsbezirk zu den Forstämtern Altensteig, Wildberg und Sulz. In das Forst-Amt Altensteig gehören die Gemeinden Altensteig (Stadt), Altensteig (Dorf), Beihingen, Berneck, Beuren, Bösingen, Ebershardt, Ebhausen und Wöllhausen, Egenhausen, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garrweiler, Gaugenwald, Mindersbach, Rohrdorf, Simmersfeld, Spielberg, Überberg, Walddorf und Warth. In das Forstamt Wildberg gehören die Gemeinden Nagold, Effringen, Emmingen, Gültlingen, Iselshausen, Ober-Schwandorf, Pfrondorf, Rothfelden, Schietingen, Schönbronn, Sulz (Ober- und Unter-), Unter-Schwandorf, Wenden und Wildberg. In das Forstamt Sulz gehören die Gemeinden Haiterbach, Ober- und Unter-Thalheim. In dem Bezirk sind 4 Revierförster angestellt und zwar 2 zu dem Forst-Amtsbezirk Altensteig gehörige, mit den Sitzen in Altensteig und Simmersfeld, 2 dem Forstamt Wildberg untergeordnete mit den Sitzen in Nagold und Schönbronn.

In Beziehung auf Straßenbau ist der Bezirk der Inspektion Calw zugewiesen und in Beziehung auf Hochbau der Inspektion Calw, mit Ausnahme der dem Cameralamt Horb zugetheilten Gemeinden, welche zur Inspektion Rottweil gehören.

Der Oberamtsbezirk besteht aus 38 politischen Gemeinden; der Bevölkerung nach II. Classe 7, III. Classe 31. Jeder Gemeinde steht ein Schultheiß vor, der immer im Hauptort wohnt. Jede Gemeinde hat für ihre Gemeindeverwaltung einen eigenen Rechner, den Gemeindepfleger, welcher, wenn die Gemeinde zwei oder mehrere Orte mit besonderen Markungen umfaßt, zugleich die Rechnungsführung über die, der Gesammtgemeinde gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben besorgt.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in 14 Gemeinden durch die

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_080.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)