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wieder heraus. Nach seines Vaters Tode aber erneute der Sohn Hans Pfuser die Fehde und erst 1465 in Zeiten Graf Eberhards im Bart legte ein Schiedsgericht den Streit bei; Pfuser mußte vier Jahre lang in die Dienste des Grafen treten.

Im Anfang des 16. Jahrhunderts kam die ganze Herrschaft Weitenburg theilweise jedenfalls über die von Wähingen, und dann von Hans v. Weitingen (s. bei Börstingen) an Caspar und Hans von Spät.

Von diesen Brüdern erkaufte wieder am 31. August 1517 Georg v. Ow das Schloß, samt dem Sitz und Dorf Börstingen und dem Weiler Sulzaw als eine reichsfreie Herrschaft; Ersteres soll dann 1525 zugleich mit den v. Ow’schen Schlössern Wachendorf und Hirrlingen abgebrannt worden sein.

Darauf gelangte (wohl 1539 mit Börstingen) die ganze Herrschaft Weitenburg an die Herren von Ehingen und zu ihr kam nun auch Nellingsheim mit Fruchtgefällen in Ergenzingen; Jakob von Ehingen stieß sehr bei Österreich an (an welches 1486 1/4 an Börstingen und an Sulzau zu Lehen aufgetragen worden war), als er die lutherische Lehre und einen protestantischen Pfarrer in Sulzau einführte, auch das „Gozhuß“, wohin gewallfahrtet wurde (wohl auf dem Berglein, auf dem damals die Burg stand?), schließen ließ. Jakob wollte man deßhalb 1592 die hohe Obrigkeit zu Sulzau und 1599 ihn selbst sogar gefangen nehmen, allein er kehrte sich, unterstützt von der Reichsritterschaft, deren Mitglied er war, nicht daran. Von Jakob von Ehingen erkaufte den 24. Januar 1613 seine Güter Weitenburg, 3/4 an Sulzau, und Nellingsheim (das lehenbare 1/4 an Sulzau behielt Jakob) [1] mit dessen drei adelichen Häusern und aller Obrigkeit der Herzog Johann Friedrich von Württemberg für 98.000 fl. und 1/8 am Dorfe Kirchberg, veräußerte aber diese Besitzungen mit Ausnahme von Nellingsheim bereits wieder den 22. Novbr. desselben Jahrs an Johann Friedrich Schertlin von Burtenbach „einen gewichtigen, zu fürchtenden Mann“, unter Vorbehalt der bischöflichen Obrigkeit (Sattler Herz. 6, 68). Schertlin mußte sich verschreiben, daß, wenn er zu Weitenburg oder in selbiger Gegend eine Kirche


  1. Noch am 31. Jan. 1680 belehnte K. Leopold den Albert Sigmund von Ehingen mit 1/4 an dem Dorf Sulzau und „den übrigen uns für eigenthümlich überlassenen Theilern an dem Dorf Sulzau mit allen Gerechtigkeiten Nutzungen und Zugehörungen, ingleichen der hohen und niedern Gerichtsbarkeit in den Theilern des Dorfes Sulzau.“ Lünig Reichsarchiv 12a, 380.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_249.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)