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erwiesen ist, daß sich Adalbert zu Tribur persönlich gestellet habe. Heyberger erzählt das Gegentheil. Abschn. III. erwähnt eines Lehengerichts der Abtey Michelsberg ob Bamberg, unter dem Namen Pfortengericht. Es besteht aus einem Richter, 4 Assessoren, die klösterliche Lehen besitzen, dann einem Anwald. In Lehensfällen gegen klösterliche Vasallen adelichen Standes war es, wie es Protokolle von 1727 bezeugen, üblich, daß gewisse pares curiae, welche vom Abt erbeten wurden, zu Gericht saßen, und nach vorgängiger Verhandlung rechtliche Erkenntnisse ertheilten. Abschn. IV. behandelt unter andern die Archidiakonate und Nuntien. Bamberg war ehehin in 4 Archidiakonate, Bamberg, Kronach, Eggolsheim, Hollfeld getheilt. Daraus entstanden 5 Landdecanate. Das Archidiakonat Kronach wurde in 2 Decante, Kronach und Stadtsteinach getheilt, und aus dem Archidiakonate Bamberg entstand das Decanat Scheslitz. Nach der Natur der Exemtion des Hochstifts Bamberg hat solches auch noch nie einen päpstlichen Nuntius mit Facultäten für sich anerkannt. Wenn ein neuer Nuntius nach Kölln kam, unterließ er selten, den Antritt seines Posten auch nach Bamberg bekannt zu machen, und von Rom aus selbst wurde er bestens anempfohlen. Die Rückantworten aber erfolgten jedesmahl in ausgesuchten, den Regeln der Klugheit, des Wohlstandes, und der Achtung gegen das höchste Oberhaupt der römischkatholischen Kirche angemessenen Ausdrücken, die zugleich bewiesen, daß man den päpstlichen Gesandten eben so, als jeden andern eines auswärtigen Hofes betrachte und in Ehren halte. Auf gleiche Weise verhält sich das Hochstift gegen die neue Nuntiatur zu München in Rücksicht der Pfarren, die in