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in eine besondere Büchse legen. Alle Quartal wird von dem Director über Einnahme und Ausgabe Rechnung abgelegt. Das Übrige dieses Instituts ersehen Euer etc. aus anliegenden Gesetzen.

B. 


Einrichtung.

 Regeln und Gesetze der Bürgerlesegesellschaft, eingegangen und unterschrieben von sämmtlich gegenwärtigen Mitgliedern derselben.

 1. In die Gesellschaft werden nur bloß Bürger aufgenommen. Empfehlen Stand, Connexionen und andere Eigenschaften dritte Personen zur Reception; so geschieht dieß als Ausnahme von der Regel.

 [1]a. Weil bey Anschaffung der Zeitungen, Schriften und Bücher hauptsächlich nur auf den Bürgerstand Rücksicht genommen wird, und b. die Theilnehmung anderer Personen an diesem Institut leicht zu Unordnung, auch zu gerechten Klagen solcher Leute, welche hiedurch an ihrem bisherigen Nahrungserwerb Schaden leiden würden, Anlaß geben könnte.


  1. Das Kleingedruckte ist der Grund eines jeden Gesetzes.