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7 Uhr; doch durfte vor einer Religionsstunde keine andere Lection vorhergehen, da diesem wichtigsten Lehrobjecte die Anfangszeit vorbehalten blieb. Daß Gmelin 1786 seine Botanik schon Morgens 6 Uhr begann, wurde auch aus Rücksicht auf Zöglinge, welche täglich aus benachbarten Orten zu kommen hatten, untersagt. Eine Verordnung von 1798 wollte zwar auch die damals zuweilen noch gebräuchlichen Abendlectionen der Exemten von 5–6 Uhr nicht mehr erlauben; doch kommen Ausnahmen wenigstens in den nächstfolgenden Jahren vor. – In den untersten Klassen hörten die Unterrichtsstunden von 1–2 Uhr erst 1792 ganz auf.

Die Zahl der wöchentlichen Lectionen stieg allmählich, weil sie, verglichen mit dem ehemaligen Durlacher Schematismus, nur in wenigen Fächern, besonders in der lateinischen Sprache, eine allmähliche Verminderung erlitten, dagegen in manchen andern Lehrgegenständen eine Vermehrung erfuhren, zumal in Naturwissenschaften, Mathematik und Schönschreiben. Dazu kamen noch Objecte, die der Schematismus erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts aufgenommen hat, z. B. Rechnen und deutsche Sprache. Die Summe der Stunden war gegen Ende der Durlacher Periode und zwar im Jahre 1710 bei unserer jetzigen Sexta blos 25 wöchentlich; in Karlsruhe war sie schon 1755 auf 30 gestiegen, wobei wir die Vorbereitungskollegien auf einzelne Fakultätswissenschaften nicht mitzählen; 1780 hob sie sich sogar auf 35, blieb noch 1811 die gleiche und erst seit dem neuen Lehrplan von 1837 beträgt sie wiederum 30, unter welchen jedoch sowohl die Singstunden, als auch die freiwillig übernommenen Lectionen im Zeichnen und Turnen nicht mitgerechnet sind. Die wöchentliche Stundenzahl unserer jetzigen Quinta war 1710 nur 20, 1759 schon 26; so auch 1806; jetzt 30. In Quarta und Tertia, welche 1710 gleichfalls nur 20 Lectionen gehabt hatten, wuchs diese Zahl so, daß sie 1759 bereits 24, 1806 aber 26 betrug; jetzt beträgt sie 28. Auch die unserer Secunda steht 1710 mit 20 angegeben, blieb dabei noch 1759, stand aber schon 1806, wie heutiges Tages, auf 26. Die