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des nämlichen thüringischen Edelmannes in der Kirche zu Berghausen: In via officii caute ambulavit.

Zum Kampfe gegen das Sparsystem des jeweiligen Finanzpräses sah sich am häufigsten der Ephorus Gymnasii genöthigt; in der Regel erfolglos, nur mit dem Troste: Victrix causa Deis placuit, sed victa Catoni. Dieser Ephorus hatte mit einer viel bestimmteren und ausgedehnteren Instruction, als die heutige ist, alle Interessen der Anstalt zu vertreten, die ganze Schulordnung zu überwachen, das Gymnasium in jeder Woche mindestens Einmal zu besuchen, Mißstände, die ihm in Betreff der Lehr-Methode oder der Disciplin bemerkbar wurden, mit dem Rector zu berathen und entweder gleich abzustellen oder, wenn er Letzteres nicht über sich nehmen wollte, an den Kirchenrath zu berichten. Unter den Ephoren, welche zuweilen auch mit dem in’s Lateinische übertragenen Titel Inspector erscheinen und im Anfange des 18. Jahrhunderts eine Zeit lang Scholarchae heißen, kenne ich keinen früheren als 1626 den juristischen Rath Johann Friedr. Jüngler, welcher werthvolle historische Manuscripte über die Ahnherren der fürstlichen Familie hinterlassen hat und 1632 gestorben ist. – Nach dem 30jährigen Kriege verwaltete der Hofrichter Wolfgang Forstner bis 1667 dieses Amt, welchem eine Last wichtiger Geschäfte, aber niemals eine Besoldung zugewiesen war. Um so größeren Dank verdiente es, daß sein gelehrter Nachfolger 12 Jahre dabei ausharrte, Hofrath Johann Christian Keck, der Sohn eines seiner Confession wegen aus dem früher evangelisch gewesenen Dorfe Oberschopfheim bei Offenburg zur Auswanderung genöthigten Mannes. Beredt in deutscher wie in lateinischer Sprache, wovon Keck schon als junger Mann in Stockholm am Hofe der Königin Christine rühmliche Proben abgelegt hatte, übernahm er bereits 1659[1] als markgräflicher Geheimer Secretär Vorlesungen


  1. Zwar Eisenlohr in seinem Manusc. Seite 618 glaubt, Keck sei schon 1659 Ephorus geworden, aber aus dem Gen. Landesarchiv (Fascikel Durlach und Hachberg, Studien 1650–68) kenne ich die Ernennungsresolution [115] durch Friedrich VI. vom 12. Juni 1667. – Der durch Heirath vermöglich gewordene Keck gerieth später in mißliche Geldverhältnisse dadurch, daß er den dem Gymnasium gehörigen Schaichhof bei Tübingen zur eigenen Bewirthschaftung an sich kaufte. – Seite 105 Note 3.