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Diverse: Miscellaneen

6 Ämtern befehligt, den vom Wilde verursachten Schaden in den klagenden Ortschaften zu besichtigen und durch die Viertelleute schätzen zu lassen. Die Beschädigung wurde auch auf 300 fl. taxirt. Wenn nun einige Bauern, da sie den Oberforstmeister als Commissarium mit sahen, gegen dessen Person bey diesem Geschäffte murreten, weil sie ihm die Schuld des überhand genommenen Wilds ohnehin schon gaben; so war es nicht Murren gegen den Fürsten, sondern nur gegen dieses Individuum und die, welche keinem andern diese Besichtigung aufgetragen haben. Das werden Sie doch keinen Aufruhr nennen, und eben so wenig das, wenn die Stadt Wunsiedel ihre alten Gerechtsame der niedern Jagd auf ihren Fluren und Waldungen, die Luxburg ausgenommen, gegen das Oberforstmeisteramt vertheidigte und mit landesväterlicher Huld und gerechten Einsehen vom Fürsten und seinen Ministern darinnen bestättigt und gegen die Gewaltthätigkeiten der Forstofficialen geschützt wurde?

Schon im Jahr 1787. wurde alles Schwarzwildpret weggeschossen und nun ist der landesherrliche Befehl da, auch das Rothwildpret möglichst zu mindern. Wer sollte nun an Aufruhr denken?

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_1,_2).pdf/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)