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Jede Strafe sollte doch den Zweck haben, entweder Menschen in den Stand zu setzen, gut zu seyn, oder sie außer Stand zu setzen, Böses zu thun. Keines von beiden findet hier statt. Weit zweckmäßiger würde es seyn, wenn jene Wirthe, die einen Vortheil aus dem Verfall ihrer Mitmenschen ziehen, und eben um deswillen ihn thätigst befördern, in Zucht- und Werkhäuser gesetzt würden. Gegen Menschen, die nicht aus Noth, Unkunde, Verführung oder im Taumel der Leidenschaft, sondern aus grundböser Gesinnung fortgesetzte Verbrechen üben, muß der weltliche Arm strenge seyn. Würde die Sache


darauf, und Gelegenheit nach Hause zu kommen war nicht da; auch konnte sie, weil niemand für eine Fremde Bürgschaft leisten wollte, keinen Paß bekommen. Kurz, theils eigene Verlegenheiten, theils Verführungen anderer, brachten sie in ein Haus, wo sie die schändlichsten Dienste leisten mußte, und wo sie bei ihrer gänzlichen Unkunde in den Schlichen, der Polizei zu entgehen, aufgebracht und ins Zuchthaus geführt wurde. Der Aufseher, ein Mann, den ich kenne und schätze, und der sich eine angenehme Pflicht daraus macht, jeden Züchtling zu unterhalten und zu seiner Besserung beizutragen, erfuhr ihre Geschichte, nahm sich ihrer an, und das bessere Schicksal, das ihr zu Theil wurde und das sie auch wirklich verdiente, verdankte sie ihm. Aber so gut geht es denn auch freilich wenigen.
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Johann Friedrich Oest: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Laster der Unzucht verwahren könne. Wien 1787, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Laster_der_Unzucht_(Oest)_207.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)