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entsprechen, daß der gesamte Kriegsbedarf bis auf einen geringen Bruchteil im Inlande zu decken war, wogegen Frankreich und England sich fast von Kriegsbeginn an in weitgehendem Maße auf Lieferungen des Auslandes, insbesondere der Vereinigten Staaten, angewiesen sahen.

Lieferungen des Auslandes müssen bezahlt werden. Im Frieden bezahlt man sie gewöhnlich mit Gegenlieferungen, der Import wird zum größten Teile durch Export bezahlt. In Frankreich sowohl wie in England ist aber der Export, statt den Auslandsbezügen entsprechend zu steigen, seit Kriegsausbruch ganz bedeutend zusammengeschrumpft. Goldzahlung ist nicht wohl möglich, denn jede, an diesen gewaltigen Zahlungsverpflichtungen gemessen, nennenswerte Zahlung durch Goldexporte würde sofort zur Schwächung der nationalen Edelmetallreserven und im Gefolge zur Erschütterung des ganzen Wirtschaftsgefüges führen. Bezahlung durch Wiederverkauf in französischen und englischen Händen befindlicher amerikanischer Wertpapiere kommt nur in beschränktem Umfang in Frage, denn der Staat, der jene Lieferungen bezahlen soll, kann die Eigentümer dieser Papiere, auch wenn sie seine Bürger sind, zu häufig verlustbringendem Verkauf bei gesunkenen Kriegskursen nicht zwingen. So verbleibt nur eine Zahlungsmöglichkeit: Inanspruchnahme von Kredit im lieferenden Auslande. Englische und französische Staatsanleihen in den Vereinigten Staaten stellen

Empfohlene Zitierweise:
Julius Landmann: Die Kriegsfinanzen der Großmächte. Buchdruckerei zum Basler Berichtshaus, Basel 1915, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LandmannKriegsfinanzen.pdf/21&oldid=- (Version vom 1.8.2018)