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Vniversis & singulis, ad quos hae Literae spectant, Salutem! Quum Bibliothecam a Serenissimis Maioribus Nostris inchoatam, a Nobis auctam publico eorum, qui literarum studiis & bonis artibus incumbunt, vsui destinauerimus; institutum hoc Nostrum Lege quadam sancire ac reddere solemne non abs re Nobis visum est; vti quid fierit quidue enitari circa Bibliothecae vsum oporteat, cunctis eamdem adituris innotescat.

Die hierauf folgenden Statuten wurden 1829 in deutscher Sprache erneuert und 1843 durch andere Bestimmungen[1] ersetzt, welch’ letztere bis Ende 1874 in Geltung blieben. Um das Jahr 1767 hatte auch der Markgraf zu Baden-Baden, August Georg, seine Büchersammlung zu Rastatt allgemein zugänglich gemacht. Sachs berichtet hierüber[2]: „Die wegen der vielen Kriege, welche die Badische Herrschaften in Unruhe gesetzt haben, hin und her verlegte, auch in den Gewölben versteckte, und also beschädigte Bibliothek haben Ihro Hochfürstliche Durchlaucht mit grossem Aufwand, in einem prächtigen dazu bestimmten sehr geraumen Zimmer aufstellen lassen, und zu dem allgemeinen Gebrauch eröfnet.“ Diese Sammlung wurde nach dem Anfall der Baden-Badischen Lande an die Linie Baden-Durlach mit der öffentlichen Markgräflichen Bibliothek zu Carlsruhe vereinigt (1772).

Die Beamten, welche die Einrichtung der Bibliothek, die Einverleibung der zufliessenden Büchersammlungen und die Verwaltung zu besorgen hatten, waren der schon erwähnte Director F. V. Molter und der Secretarius Griesbach. Der erstere veröffentlichte im Jahre 1786 eine Beschreibung der Anstalt, aus welcher man ersieht, dass die wichtigsten Local-Einrichtungen damals vollendet waren. Dieselben haben bis zum Jahre 1873 keine wesentliche Veränderung, sondern nur eine allmähliche Erweiterung erfahren.

Die Büchersammlung erlitt 1796 dadurch einen Verlust, dass General Delmas und seine Adjutanten 46 Werke nebst vielen, nicht näher bezeichneten Karten und militärischen Plänen entführten. Man hatte kostbare Bücher mit den Werthgegenständen nach Ansbach geflüchtet, aber diese Flucht verursachte auch einigen Schaden. Herbster schreibt hierüber an den Bibliothekdirector aus Ansbach den 8. April 1798: „In den ersten Tägen meiner Ankunft von Ulm dahier, kamen auf Eutinger Bauernwagen die, nun zurücktransportirten, zur fürstl. Bibliothek gehörigen, Verschläge hier an, den man von aussen ansahe, dass sie zum Teil benäzt worden seyn müssen und daher ihr innerer Gehalt wol auch möchte gelitten haben: es sollte mich allso wundern, wenn Euere Hochwohlgebohren bei’m Eröfnen nicht Spuren wahrgenommen haben sollten. Kein Wunder ist es aber hingegen, wenn diese Kisten durch, etwa unterwegs eingefallenen, Regen betroffen worden, da allen diesen zur Flüchtung gebrauchten Bauernfuhren es an den nöthigen Requisiten zur erforderlichen


  1. „Statut für die Grossherzogliche Hofbibliothek“ vom 12. Januar 1843. § 28.
  2. Einleitung in die Geschichte der Marggr. Baden, III. Zusätze, 2. Seite.