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Ueber Aufbewahrung und sonstige Schicksale der Markgräflichen Bibliothek fehlen alle Nachrichten bis zum Jahre 1674. Friedrich VI., von Kaiser und Reich zum Generalfeldmarschall ernannt, verlegte vor der Belagerung von Philippsburg den Hof, um seine Familie zu sichern, nach Basel, und bei dieser Gelegenheit wurde auch sein Münz-Cabinet sammt der „ansehnlichen“ Bibliothek in dem Baden-Durlachischen Palaste daselbst untergebracht. Hier verblieben die Sammlungen etwa 90 Jahre.

Der Markgraf Carl Wilhelm übertrug „die Registrirung und Einrichtung der Bücherey, wie auch der zahlreichen Münzensammlung,“ dem Registrator C. F. Drollinger, und diese Arbeit war 1720 vollendet.[1] Indessen wurde die hergestellte Ordnung nicht aufrecht erhalten. Denn als die Büchersammlung auf Befehl des Markgrafen Carl Friedrich nach Carlsruhe in das östliche Seitengebäude des Residenzschlosses verbracht werden sollte, fand der Hofrath und Archivarius Dill eine „grosse Unordnung“ vor. Der Transport erfolgte im Sommer 1765. Die Vorbereitungen zur Aufstellung hatten in Carlsruhe 1764 begonnen, und schon 1766 war der Bücherschatz der gelehrten Welt zugänglich. Wenigstens schreibt Schöpflin in diesem Jahre: Bibliothecam aulicam, quam a maioribus mediocrem acceperat, Carolus Fridericus quotidie amplificat, ornat, libris omnium scientiarum et artium adauget, diversas eius partes in unum corpus iuncturus. Aditus ad bibliothecam hanc omnibus diebus nemini non patet (IV 429). Man wollte offenbar die Vollendung der Einrichtungsarbeiten nicht abwarten, sondern gestattete die Benutzung, soweit die einzelnen Theile der Büchersammlung zugänglich waren. In der That zog sich die Fertigstellung der ganzen Bibliothek bis in das Jahr 1789. Nach einem „Extractus Geheimen Cabinets Protocolli“ vom 14. Mai 1789 wird dem Geheimen Hofrath und Bibliothekdirector Molter auf seinen Bericht über den „Zustand der Fürstlichen Bibliothek und der damit verbundenen Cabineter“ vom 11. desselben Monats „Serenissimi approbation und Wohlgefallen über das vollendete Geschäft zu erkennen gegeben“. Inzwischen war aber schon vor dem Anfange des Jahres 1770 eine Bestimmung erlassen worden, wonach das Publikum Mittwochs und Samstags von 10 bis 12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr Zutritt zur Bibliothek fand[2]. Am letzten Tage des Jahres 1770 genehmigte der Markgraf Benutzungsstatuten, denen folgende Einleitung vorausgeschickt ist:

Carolus Fridericus Dei gratia Marchio Badae atque Hochbergae, Landgravius Sausenbergae, Comes Spohnhemii atque Ebersteinii Dynasta Roetelae, Badavillae, Lahrae et Mahlbergae, Caet. [9] Vniversis & singulis, ad quos hae Literae spectant, Salutem! Quum Bibliothecam a Serenissimis Maioribus Nostris inchoatam, a Nobis auctam publico eorum, qui literarum studiis & bonis artibus incumbunt, vsui destinauerimus; institutum hoc Nostrum Lege quadam sancire ac reddere solemne non abs re Nobis visum est; vti quid fierit quidue enitari circa Bibliothecae vsum oporteat, cunctis eamdem adituris innotescat.

  1. Das geht aus der Darstellung Sprengs hervor in der „Gedächtnissrede und Ode auf den sel. Herrn Drollinger“ (vor Drollingers Gedichten, Frankf. a. M. 1745 S. XVII–XVIII). Als Belohnung für diese und andere Dienstleistungen erhielt Drollinger den Hofraths-Charakter 20. August 1720. Vgl. Th. Löhlein, „C. F. Drollinger,“ Carlsruher Gymnasialprogramm 1873. S. 6.
  2. F. V. Molter, de Germania literata. p. 18.