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welcher bei den Mängeln, welche er hat, nichts desto weniger andere neuere Gesangbücher, z. B. das Würtembergische, bei weitem übertrifft. Dennoch wagte der Gesangbuchsausschuß der Synode nicht, den Entwurf zur Annahme vorzuschlagen – wegen der gegenwärtigen Zeit, „wegen der einander schroff gegenüber stehenden Parteien“ (NB. der lutherischen Kirche!), wegen der „höchst verschiedenen Anforderungen“ und wegen des Kostenpunkts. Was that nun die Synode? Verwarf sie das Gesangbuch von 1814? Nein. Billigte sie es? Auch nicht. Was that sie denn? Sie erlaubte es, so viel es auf sie ankam, und dazu, daß andere orthodoxe Gesangbücher einstweilen bis zur gelegenen Zeit der Einführung des Entwurfs, vorbehaltlich der Genehmigung des k. Oberconsistoriums und einer Auflage zum Besten der Wittwenkasse, gebraucht werden dürften, wenn zwei Dritttheile einer Gemeinde einstimmten. Also die Stimmenmehrzahl entscheidet. Sie kann ein Buch voll Irrlehren behalten oder abthun, annehmen oder auch nicht, wie sie will. Diese Stimmenmehrzahl gehört, sie thue, was sie will, dennoch zur lutherischen Kirche von Bayern, zu „unserer evangelisch-lutherischen Kirche!“ Decan Bäumler von Thurnau beantragte, daß bei einer neuen Auflage des alten Gesangbuchs wenigstens die Lieder weggelaßen werden möchten, welche „pelagianische, arianische und sogar epicuräische Lehren enthalten.“ Das konnte aber die Synode aus formellen Gründen nicht annehmen. So besteht also ein pelagianisches, arianisches, epicuräisches Gesangbuch zu Recht; alle neu einzuführenden müßen orthodox sein. Es werden also in den Gemeinden arianische, pelagianische, epicuräische – und orthodoxe Majoritäten und Minoritäten, welche einander reiben und pressen können, erlaubt. So geht doch alles fein päbstisch her. Unter dem Pabste hausen Römische, unirte Griechen, armenische Christen, Dominicaner, Franziscaner, Jesuiten und andere von einander ganz verschiedene Parteien; sie sind Eins im Kirchenregiment, im Pabst, der bindet sie alle zusammen und ersetzt