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Darauf wand sich der Fürst an den Reichstag, und klagte in seiner Rekursschrift das Kammergericht auf eine unerhörte Weise an. Er behauptete, 1) dass das Kammergericht gegen die Verordnung der Wahlkapitulation sich unbefugter Weise einer Gerichsbarkeit angemas’t, die ihm nicht gebührte; 2) auf Anklage seiner Feinde eine heimliche Inquisition gegen ihn angestellt; nur Einen, und noch dazu einen sehr verdächtigen Kommissarius ernannt, die gegen denselben eingelegte Perhorreszenz nicht geachtet, noch dessen Bericht zur Beantwortung kommunizirt, mithin ihn ungehört verurtheilt, und dadurch eine offenbare Nullität begangen; und 3) dieses incompetente und nichtige Urtheil auf ganz unerhebliche Beweise gegründet hätte, welches in seinem Restitutionslibelle und dessen Nachträgen überflüssig widerlegt wäre.

Es ist merkwürdig, dass der blödsinnige Fürst in den meisten Schriften selbst die Feder geführt hat. Eine davon fängt er mit französischen Versen an, in denen er auf dae Kammergericht schimpft und am Ende fragt, ob kaiserliche Majestät wohl glaube, dass ein Mann, der solche Verse mache, ein Narr sein könne? Ferner behauptet er, dass zu Neu-Wied eine Loge des Illuminaten-Ordens existire, zu welcher die vier Kammergerichts-Assessoren