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und künftige Versorgung unter Beirath der alten Fürstin zu gestatten, die Waldungen im Lande nicht auszurotten, sondern forstmässig hauen und behandeln zu lassen; künftig keine Schulden mehr zu kontrahiren, noch die Gelder, welche in dem jährlich zu fertigenden Kameral-Statu – dessen Einrichtung jedoch von dem Erbprinzen nach angetretener Regierung abhange – zur Bestreitung der erforderlichen Kammerausgaben bestimmt werden sollten, zu keinem andern Behufe zu verwenden, es wäre denn solches von den votirenden Mitgliedern der Regierung und Rentkammer per unanimia für nöthig und nützlich erkannt, welchen Falls diese Gelder doch unfehlbar im künftigen Jahre zu tilgen seien.

Zugleich ersucht der Erbprinz die Grafen zu Wied-Runkel und seinen Schwager, den Grafen zu Berlenburg, die Garantie dieses Reverses zu übernehmen, und solchen, als dessen Exekutoren in unverhofftem Kontraventionsfalle zu vollziehen.

Dadurch war aber der Prinz nichts weniger als gebessert. Es entstanden bald neue Skrupel bei ihm über diesen Revers, vorzüglich regte sich aber nun sein Gewissen über seine Beischläferin. Er