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Fenster sitzen drei Schneider mit gekreuzten Beinen und haben die Nadel mit dem Porterkruge vertauscht. Sogar auf dem Dache des Wirthshauses fehlt es nicht an Trinkern. Dort feiern Schieferdecker mit emporgeschwungenem Hute die Glorie des „Hans Gerstenkorn“ (John Barleycorn von Burns) eben so, wie ein Arbeiter, welcher die Fässer hinauf windet. Ueberhaupt scheint der Bierwirth bei dem Geschäfte zu gedeihen; er läßt sein Gebäude, wo oben die Unions-Fahne weht, verschönern oder vergrößern; dem gegenüberliegenden Hause geht es dagegen desto schlimmer, denn dort wohnt ein Pfandverleiher mit dem Namen N. (Nicholas, oder abgekürzt Nick, ein Name, der an den Teufel old Nick erinnert) Pinch (Kneipen), welcher in einer Straße, wo durch Bier Kräfte zur Arbeit mit Munterkeit geschaffen werden, sehr schlechte Geschäfte macht. Seine Wohnung hat gestützt werden müssen, denn sie ist dem Einsturz nahe, und das Zeichen seines Geschäftes, drei blaue Kugeln an einem Kreuz, ist bereits im Sinken begriffen; die Thür hat er verrammelt, denn aus Furcht, wegen Schulden verhaftet zu werden, wagt er nicht, aus dem Hause zu gehen[1]. Somit hat er ein Loch in der Thüre angebracht, um mit der Welt zu verkehren, und erhält für den Augenblick durch dasselbe einen Porterkrug von einem jener Ausläufer, welche, zu einem Bierhause gehörend, das Getränk den Kunden außer demselben in die Wohnungen zu überbringen pflegen.

Das Schild des Wirthshauses enthält einen Gerstenschober beim Erntefest mit der Unterschrift: Gesundheit dem Gerstenschober (Health to the barley-mow.). Ein noch anlockenderes Zeichen wird unter demselben gemalt, nämlich eine volle Flasche, aus der sich ein Strahl in ein Glas ergießt. Der Künstler scheint sich auch seines Werkes zu freuen, indem er einen Blick auf das Modell wirft. Dieser Spott über einen Maler, der nicht einmal eine Flasche ohne Modell darstellen kann,


  1. Bekanntlich dürfen die Gerichtsdiener, die wegen Schulden verhaften, nicht in die Wohnung des Schuldners mit Gewalt dringen, und müssen dies entweder durch List bewerkstelligen, oder den Schuldner außer dem Hause in Haft nehmen.