Seite:Hilfeersuchen Friedrich V. an die Reichsstände C-L 011-3.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Neben deme auch die Stände der Cron Böhmen vnnd Incorporirte Länder / einem Römischen Kayser keiner Jurisdiction vnd Botmässigkeit / ausserhalb was die von dem H. Reich rührende Lehenschafft belanget / an solchem Königreich gestendig: Gestalt sie dann einem Römischen Kayser / vnd deß H. Reichs GerichtMan beg[...] | nit zu R[...] | weder z[u] | Speyer [...] | Rothwei[l] | noch wo[...]. Allein Gewaldt mit gewaldt zu begegnen und zu ferdilgn p.[1] weder am Kayserlichen Hoff / oder der Cammer zu Speyer[2] / auch andern deß Reichs Constitutionibus, Kräyß Verfassungen[3] vnd gemeinen Abschieden[4] nicht vnterworffen / sondern jhre eigene Land Recht / Privilegia, Ordnung / Exemtiones vnd herkommen haben.

So ist auch hierauß nicht vnschwer abzunehmen / wie vnzeittig vnd vngeräumpt die Käyserliche Hoffräth sich in dieser Privat Sachen / deß Richterlichen Ampts wider Vns anmassen thun /Chur | Saxen | consentirt | Chur | Brandenburg | ist dots verblichen. welche weder jrer Person vnd Qualitet halben darzu nicht beruffen: noch von den Weltlichen Chur: vnd Fürsten darfür erkennet oder angesehen werden / das sie sich deß Fürstenrechts / eygnen Gewalts vnterfangen / auch gegen König vnd Churfürsten mit solchen vngereumbten / nichtigen Processen, verfahren solten: Sondern wann I. Kay. M: als ein Ertzhertzog zu Osterreich dero vermeinte Böhmische Erbforderung mit ordentlichen Rechten außzuführen gewillet: so werden sie solches nit vor jhren Privat Räthen vnd Dienern / sondern nach Inhalt der Cron Böhmen Privilegien, vor derselben / zu der gleichen hohen Sachen gehörigen Richtern / jhnen vnd nach allgemeiner Recht Verordnung / als der Kläger vnd Actor, Forum rei suchen vnd verfolgen müssen / Wie auch hingegen widerumb / vnd wofern sie als ein Römischer Kayser von andern mit Recht besprochen werden / so sein sie vermög der Gulden Bull Caroli 4. vor einem Pfaltzgrafen vnd Churfürsten red vnd antwort zu geben schuldig / vnd daher also jm nit selbst recht sprechen kann oder solte.

Wie nun verhoffentlich kein Vnpassionirter[5] an der offenbahren Nullitet vnd Nichtigkeit obgedachter vermeynten Kays:

Edictal cassation einigen zweyffel haben wirt / als seind Wir
  1. im Bindefalz, teilweise unleserlich
  2. Reichskammergericht, damals in Speyer ansässig.
  3. Reichskreis
  4. Schlußdokumente der Reichstage; Gesetzesquellen.
  5. Unbeteiligter