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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer


Einige aber gibt es, welche indirekt hindern, die z. B. zu bestimmen, daß niemand Waffen trage, um Ketzer zu verhaften, außer Angehörige der Familie des weltlichen Herrn, und ähnliches, nach den Bemerkungen des Johannes Andreä zu c. statutum, über das Wort „indirecte“; und solche sind weniger schuldig als die ersten, auch sind es keine Ketzer, jedoch sind sie exkommuniziert, nach dem angezogenen c. ut inquisitionis, auch diejenigen, die dazu Rat, Hilfe oder Begünstigung gewähren, dergestalt, daß, wenn sie in jener Exkommunikation ein Jahr hindurch verstockten Gemütes verharrt haben, sie von da an gleichsam wie Ketzer zu verdammen sind, nach dem zitierten c. und zwar § prohibemus. Das ist so zu verstehen, daß Ketzer in der Weise verdammt werden, daß, wenn sie umkehren wollen, sie zur Barmherzigkeit aufgenommen werden, nachdem sie vorher den Irrtum abgeschworen haben; sonst werden sie als unbußfertig dem weltlichen Gerichtshofe übergeben, wie es sich aus dem c. ad abolendam, § praesenti, ergibt. —

Nachwort: Die Hexen-Hebammen sowie andere Hexen, welche Behexungen antun, werden der Beschaffenheit der Verbrechen gemäß verdammt und abgeurteilt, und ähnlich auch die Hexen, welche, wie gesagt, auf abergläubische Weise Behexungen mit Hilfe des Teufels beheben; da es nicht zweifelhaft ist, daß, wie sie (Behexungen) beheben, sie so auch welche antun können. Daher einigen sich auf Grund eines gewissen Paktes die Hexen infolge der Anweisung der Dämonen in der Art, daß die einen verletzen, die anderen aber heilen müssen, damit sie so um so leichter die Sinne der Einfältigen umgarnen und ihren Unglauben vermehren. Da die Bogenschützen aber und andere Waffenbeschwörer-Hexer nur infolge der Begünstigung, Verteidigung und Aufnahme seitens der Präsidenten gehalten werden, so unterliegen alle solche den

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/610&oldid=- (Version vom 8.9.2022)