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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

die einfachen Leute, welche jene nicht zu vertreiben haben noch es können, doch ohne Schuld sind, auch wenn sie Aufnehmer sind.

Letztens aber über die Hinderer des Amtes der Inquisition der Bischöfe gegen solche Hexenketzer, wer sie sind und ob sie Ketzer genannt werden müssen? Darauf wird geantwortet, daß derartige Hinderer in zweierlei Art vorhanden sind. Einige nämlich gibt es, welche direkt hindern, indem sie z. B. die wegen des Verbrechens der Ketzerei Verhafteten mit eigener Kühnheit aus dem Gefängnis befreien oder die Prozesse der Inquisition verunglimpfen, die Zeugen in einer Glaubenssache dafür, daß sie Zeugnis abgelegt haben, verwunden, oder falls er ein weltlicher Herr ist, bestimmt, daß keiner außer ihm selbst über dieses Verbrechen erkennen solle; oder daß bei keinem außer bei ihm eine Anklage wegen dieses Verbrechens vorgebracht noch Zeugnis außer vor ihm abgelegt werden könne, und ähnliches: und diese hindern direkt nach den Bemerkungen des Johannes Andreä im c. statutum, zu dem Worte directe, l. VI. de haer. Die den Prozeß, das Urteil oder den Spruch in einer solchen Glaubenssache direkt hindern oder zu diesen Taten Hilfe, Rat oder Begünstigungen gewähren, auch solche sind zwar sehr schuldig, sind aber daraufhin nicht als Ketzer zu beurteilen, es müßte sich denn anderweitig ergeben, daß sie bei halsstarrigem Willen in ähnliche Hexerirrtümer verwickelt sind. Jedoch sind sie ipso iure vom Dolche der Exkommunikation durchbohrt, nach dem c. ut inquisitionis, § prohibemus, so daß, wenn sie in dieser Exkommunikation ein Jahr hindurch verstockten Gemütes verharrt haben, sie von da an als Ketzer zu verdammen sind, wie sich aus dem angezogenen c. und § ergibt.

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/609&oldid=- (Version vom 8.9.2022)