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§ 13.

Sollten in Schauspielen wesentliche Musikpartien vorkommen, so hat er solche ebenfalls zu dirigieren, in der Regel aber bleiben solche dem Konzertmeister oder nach Befinden dem Korrepetitor überlassen.

§ 14.

Hiernächst soll derselbe in der Regel jährlich eine neue deutsche Oper für die Kgl. Theater schreiben, wofür ihm die gewöhnliche, verhältnismäßige Gratifikation verabreicht wird.

§ 15.

Endlich hat er überhaupt alle diejenigen Befehle Sr. Kgl. Maj. pünktlich zu besorgen, welche ihm Allerhöchst derselbe in bezug auf seine Anstellung als Kapellmeister noch außerdem zu erteilen für gut erachten werden.

     Dresden, am 8. Mai 1828.



Besonders fallen uns heute mit unseren veränderten Anschauungen über das künstlerische Schaffen die §§ 4 und 14 auf. Aber doch müssen wir sagen, daß der übliche Zwang namentlich für kleinere Talente auch sein Gutes hatte. Manches gelungene Werk, welches wir sonst nicht hätten, verdanken wir gerade diesem Zwange, der für die Kleineren wie eine Schaffensnotwendigkeit wirkte, die sie in Feuer kommen ließ. Reissiger ist übrigens der letzte Kapellmeister, welcher noch verpflichtet wurde, Messen und Opern für Dresden zu schreiben (die Kapellmeister nach ihm: R. Wagner, Rietz, Krebs wurden nicht mehr gezwungen), so daß mit ihm gewissermaßen die „Musik am sächsischen Hofe“ in dem Sinne, daß die Kompositionen nur für Dresden geschrieben werden, aufhört. Streng eingehalten wurde das Gebot ohnehin nur für die Kirchenmusik, aber schon bei Reissiger scheint man auch darin nachgiebiger verfahren zu sein, denn wir lesen, daß z. B. einige seiner Messen auch auswärts aufgeführt wurden (Wien, A. M. Z. 1840, S. 723, Erfurt, A. M. Z. 1842, S. 778).

Als Kgl. Kapellmeister war Reissiger auch verpflichtet, bei festlichen Gelegenheiten die Hofuniform zu tragen, wie überhaupt alle Mitglieder der Kapelle bei Gelegenheit Uniform trugen.

Reissiger hatte nun einen Höhepunkt seines Lebens erreicht. Um die Freude teilen zu können, dachte er jetzt ernstlich daran, seine Herzenskönigin heimzuführen. Seine frühere Klavierschülerin, die Tochter seines Gönners, Marie Stobwasser, war, wie wir wissen, die Auserwählte. Der letzte, schlichte, innige Brief vor der Hochzeit an seine Braut zeigt uns, wie Reissiger, der überall hochgeehrte Mann, ein bescheidenes Herz bewahrt hatte[1]:

„Mein einzig inniggeliebtes Mariechen! So lasse ich denn den letzten Brief an Dich, als meine teure Braut, vom Stapel laufen. Viel, ach viel Vergnügen hat uns der Briefwechsel gemacht. Der heutige Brief aber blickt ohne Neid auf alle früheren zurück, denn er ist doch der größte Freudenbringer und schließt nun das Ganze in einem kräftigen pompösen Finale. So geh


  1. Bisher unveröffentlicht; im Besitze des Herrn Bürgermeisters R.