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Heidenau. Über das Gräberfeld auf der Grenze von Heidenau und Pirna vgl. Isis, Sitz. 1880, 98 und Deichmüller im Dresdner Anzeiger, 22. Sept. 1907, Beilage.

Kaitz wird von Meitzen (Anl. 128) behandelt. Die Flur ist bedeutend verändert. 1636 kaufte Frau von Taube zu Kaitz ein Zweihufengut (Ger.-B. von Alt- und Neu-Kaitz 1665 [Dresden] Bl. 120) und veräußerte es 1645 an den Salzkassenverwalter Lehmann (Ebendort Bl. 122). Der neue Besitzer nahm eine ganze Reihe Käufe vor, es entstand das jetzige herrschaftliche Gut zu Kaitz (vgl. von hier ab Heydenreich, dessen Quelle nicht zu ermitteln ist, S. 47; die Käufe finden sich auch in dem genannten Gerichtsbuch).

Kauscha. Über vorgeschichtliche Funde zu Kauscha vgl. Isis, Sitz. 1901, 7. Der Ort wird zuerst 1288 genannt. Als Beispiel der „Ausgestaltung der patrimonialen Gutsherrschaft seit dem 14. Jahrhundert“ führt Schulze, S. 374, „das Furberg Kudische“ im Jahre 1437 auf. Die genaue Besitzerfolge bis 1835, welche die Behauptung, daß das Wachgetreide sich 1547 auf die genannten Güter beschränkt habe, begründet[1], ist folgende:

Gut Nr. 1: (1541) – 1566 Benedix Kreyßig, 1566 – 1601 Bernhardt Kreißig, 1601 – 1656 Georg Kreißig der Niedere, 1656 bis 1667 Kaspar Rawitsch, 1667 – 1693 Peter Wirthgen, 1694 – 1728 George Wolff, 1728 – 1756 Georg Wolff der Jüngere, 1756 bis 1758 Joh. Gottfried Wolff, 1758 – 1768 Anna Martha Wolff, 1768 – 1806 Joh. Gottlob Wolff, seit 1806 Joh. Samuel Wolff.

Gut Nr. 2 und 3 bilden Klein-Kauscha. (Ger.-B. v. Lockwitz 1543 Bl. 132b: 1548 wird 1 Hufe zu Groß-Kauscha und 1 Hufe zu Klein-Kauscha verkauft. – Ger.-B. von Kauscha und Gaustritz von 1571, Bl. 177: „Die Kleinkauscher Huffen mit wüster Baustatt.“ Diese wüste Baustatt lag nach der örtlichen Überlieferung unterhalb des heutigen Gutes Nr. 3, die jetzige Baustatt steht auf Borthener Anteil unmittelbar neben Nr. 2; die Flur des Gutes aber ist Lockwitzer Anteil. – Ger.-B. v. Lockwitz, Kauscha und Gaustritz 1630, BL. 250: „Zwei Stücklein Feldes zu Klein-Kauscha an der Mörgelgruben gelegen“ (1658). Die Mörgelgrube ist Parzelle 49.)


  1. Die Identität der Güter läßt sich auch aus den in den Käufen aufgeführten Zubehörstücken erweisen. Auf die Anführung der genauen Belegstellen mußte des großen Umfangs wegen hier verzichtet werden.