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stehen im 16. Jahrhundert unter der Gerichtsbarkeit desselben Grundherrn Hans Christophs von Bernstein, der die nachmaligen Herrschaften Borthen, Röhrsdorf und Bärenklause in seiner Hand vereinigte. Zuerst fanden die bäuerlichen Lehngüter zu Rippien und Kolzscha ihr Ende. Im Jahre 1550 verwandelt Hans Christoph dem Peter Henigen das Lehngut zu Rippien in rechtes Erbgut, „welches er.... genießen, gebrauchen, die tochter als wol der son und auch verkaufen mögen“[1]. Den „Zins wegen des Lehnpferds“, 30 groschen halb michaelis, halb walpurgis, soll der Besitzer wie vormals abführen und dazu noch fortan erblich und jährlich auf michaeli einen Scheffel Dresdnisch Maaß Korn und einen Scheffel Hafer, sowie als einmalige Gabe 8 gute Schock an Gelde, 4 Schock michaelis 1550 und 4 Schock michaelis 1551, geben. Der Besitzer muß dies Erbgut mit Zinsen, Baufuhren und anderem verzinsen und dienen, wie sich’s zu tun gebührt. Dies bewilligt Hans Christuphel, wie er schreibt: „alles auf fleißige Bitte und Ansuchen meines Unterthans Peter Hennigens“.

In demselben Jahr 1550, Freitag am Tage Mariä Opferung, kauft Hans Christoph von Bernstein das Lehngut zu Kolzscha, „welches gut leyt vor eine hueffe ackers“[2]. Hans Christoph von Bernstein kauft nicht nur das Lehngut, er kauft den ganzen Ort[3], er verwandelt das Dorf Kolzscha in ein Vorwerk, dem er den Namen „Bärenklause“ gibt[4]; an Stelle der Bauergüter setzt er einen Herrenhof mit kleinen Fröhnerhäusern. „1554 habe ich Hans Christuffel von Bernstein zum Bortten von meinem forbergt Kolcze dy berrenklauß genandt sechs Gerttener vorerbet, welche gerten ich auch zum theil selbst gebauet“, heißt es im Gerichtsbuch[5]. Bei Kolzscha ist die Ursache des Erlöschens des Lehnguts (wie des Orts) völlig klar, wir dürfen auch für Rippien annehmen, daß es nicht allein erbrechtliche Bedenken der Besitzer des Guts, sondern auch der grundherrliche Wille des Gerichtsherrn gewesen sind, welche die Umwandlung herbeiführten. Die Bemerkung, daß


  1. H St A. loc. 9908 Ger.-B. v. Golberode 1550 – 1571, Bl. 7.
  2. Ger.-B. für Sobrigau und Kauscha 1551 (Dresden) Bl. 75.
  3. Ebendort Bl. 76, 99, 119 b, 122, 126b, 204 usw.
  4. Siehe LB.
  5. Ger.-B. f. Sobrigau u. K. 1551, Bl. 217.