Seite:Heft22VereinGeschichteDresden1912.pdf/79

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

dienen ist um die Wende des ersten Jahrtausends in vielen Slawengauen bezeugt, zu Jbrahims, des arabischen Reisenden Zeiten war Prag berühmt in der Fertigung von Sätteln, ein Burgward des Nordens stellte, wie es heißt, hundert equites[1].

Slawische Sitte war es, im Frühjahr die Saat zu umreiten, eine Sitte, welche sich in der Dresdner Gegend bis in den Beginn des 16. Jahrhunderts erhielt[2].

Mit dieser Bevölkerung mußten die Deutschen, als sie das Land in Besitz nahmen, rechnen, die Betrachtung dieser Verhältnisse aber läßt uns auch die Herkunft der Herrengüter in deutlicherem Licht erscheinen. Die ständische Gliederung des Volkes mit zahlreichen kriegerischen Teilen mußte die Sorben vor allzu gewaltsamen Eingriffen in ihren ursprünglichen Grundbesitz dort, wo es an deutschem Ersatz mangelte, bewahren. Ein deutscher miles agrarius zur Polenzeit auf einem kleinen Vorwerk allein unter einer solchen Bevölkerung ist nicht denkbar, und für eine stärkere Besetzung des Landes mit Deutschen fehlen im 10. Jahrhundert alle Beweise. Ließ die deutsche Eroberung die vethenici bestehen, so ließ sie gewiß auch die Herrengüter der sorbischen Zeit bestehen. Ein großer Teil dieser Güter befand sich zweifellos noch im 10. Jahrhundert in sorbischer Hand und ging unverändert in die neue Zeit hinüber. Wir gewinnen auch hierdurch ein Zeugnis dafür, daß die Bildung der Herrengüter nicht in der Zeit der deutschen Herrschaft, sondern schon in den Tagen vorher erfolgt sein muß.


  1. Knüll, Die Burgwarde S. 19. – Über Roßdienst siehe Schulze S. 99, 104 – Georg Liebe, Die berittene Landfolge in Niedersachsen (Thüringisch-Sächs. Zeitschr. f. Geschichte u. Kunst I, 1. Heft S. 51). – Die „Saupenpferde“ erwähnt Pfau ‚Die Saupen vom alten Rochlitzer Landgericht‘, S. 27.
  2. R A, Urkunde Nr. 206, Bl. 28. Den Bauern der Dörfer Leubnitz, Strehlen, Gostritz usw. wird 1516 verboten, am Ostersonntag um die Saat zu reiten: „Jtem es sollen auch dye bewonner diss weychbildes nicht am heyligen Ostertag umbs getreide zu reitten, Sunder am Montag darnach sal ynen sollichs nach alder gewonheyt zu haldenn nachgelassen seynn.“ – Als uralte slawische Sitte, als eine Handlung, die die Ausstellung einer Urkunde ersetzt, bezeichnet Ermisch das Umreiten der Flur, vgl. die Anfänge des sächsischen Städtewesens (Wuttke, Sächs. Volkskunde). – Der Sage nach rächte Thiemos Sohn Thiemo beim Osterreiten einen Schimpf (Cod. I, 1. S. 133)