Seite:Heft22VereinGeschichteDresden1912.pdf/56

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wie es in der Urkunde heißt – liegende Naußlitz. Naußlitz ist eine der häufigen slawischen Umbildungen von deutschen Ortsnamen, es bedeutet Neuendorf, Naundorf. So wie es 1144 mit Döltzschen verknüpft und als örtlich zusammenstoßend genannt wird, so ist es im engsten Verband mit dem Dorf Döltzschen geblieben: bis zum Ausgang des Mittelalters hat es mit ihm und anderen Orten die Obödienz Altfranken gebildet[1]. Von Kleinnaundorf im Windberggebiet ist niemals eine Beziehung zur Meißner Kirche kund geworden: das erwähnte Nuendorf, von welchem im Jahre 1144 die Zugehörigkeit zum Kirchengut festgestellt wird, kann nur Naußlitz, das 1068 neben Löbtau gegründet wurde[2], gewesen sein.

Die Betrachtung hat uns bereits zu einer deutlicheren Begrenzung des alten Zehnt- und Burgwardgebiets geführt, wir können dies Bild aber durch weitere Einzelheiten vervollständigen.

Für einen großen Teil der heutigen Flur Bannewitz, der vorgeschobensten der altsorbischen, zum Zehntgebiet des Dekans gehörenden Fluren, läßt sich urkundlich nachweisen, daß ihre Rodung erst spät, zum Teil erst im 16. Jahrhundert, erfolgt ist. Wir gewinnen hier auf einem andern Punkte einen Anhalt für die Grenzführung des alten Burgwardbezirks.

Dort, wo der Wald den Poisenbach überschreitet und den Berg hinauf zur goldenen Höhe, dem alten Golig, zieht, liegt die Flur Bannewitz. Bannewitz kommt schon im 14. Jahrhundert als der Ort Panwicz unter der Gerichtsbarkeit des Dresdner Brückenamts mit 8 Hufen vor[3]. Im 15. Jahrhundert liegen diese 8 Hufen zwischen der Flur Nöthnitz, den Ölschenwiesen und der Horke. Die Horke ist bewaldet, sie wird erst im 16. Jahrhundert gerodet. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Anwachsen der Hufenzahl von 8 auf über 10 Hufen[4], nicht nur aus dem Anwachsen der Zinsen, sondern auch aus unmittelbaren Zeugnissen. Im 16. Jahrhundert tauchen in den Brückenamtsrechnungen Zinsen


  1. Mitteil. d. Vereins f. Gesch. Dresdens 21. Heft, S. 17.
  2. Cod. II, 1, 29. Siehe Anhang unter Löbtau.
  3. R.-A. Brückenamtsrechnungen 1370 – 1418, Bl. 2b: In panwitz sunt VIII mansus.
  4. Ger.-B. Brückenamt 1555 – 87 (Dresden) Bl. 58: Die Hufen zu Pannewitz 1571: 10 Hufen ¼.