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wird Gegenstand eines noch zu erbringenden Beweises sein. Die Burgwardgrenze umzieht dann die alten teils durch den Garbenzehnt, teils durch andere Umstände gekennzeichneten Orte Pesterwitz, Potschappel, Döhlen[1]. Nach Süden zu deckt sich die Grenze, wie ebenfalls noch zu erweisen sein wird, mit der Grenze des urbaren Gebiets der Burgwardzeit überhaupt, nach Osten zu aber bildet der Bach, der von der heutigen Ortschaft Welschhufe aus zwischen Bannewitz und Eutschütz, Nöthnitz und Rosentitz herabströmt, die Grenze. Bannewitz, Nöthnitz, Kaitz, Mockritz bleiben im Burgward Buistrizi, die Flurgrenzen fallen hier scharf mit dem Bachlauf zusammen, eine so scharf innegehaltene Trennung, daß sie allein die Vermutung einer alten Gebietsabgrenzung aufkommen läßt. In der geschichtlichen Zeit, und zwar augenscheinlich schon vor 1288, dem Jahre der ersten Erwähnung der Leubnitzer Pfarrei, bildet der Bachlauf die Grenze der Parochie Leubnitz[2]. Strehlen scheint nur zum Teil mit seinem Zehnt dem Dekan gehört zu haben, die Flur ist auch später erst bei Anlage der Landgräben[3] endgültig gebildet worden. Von Strehlen nördlich zur Elbe hin aber zogen sich in alter Zeit Seen und Gehölze: der Kranichsee[4], die Büsche im westlichen Teil der alten Flur Striesen, die Landgrabenniederung und die Gehölze am Tatzberg[5].

Nach den urkundlichen Verzeichnissen des Stifts gehörte dem Dekan auch der Zehnte in und um Dresden. Sequuntur decimationes decanatus Misnensis de agris circa civitatem Dresden


  1. Deuben fällt aus. Der Grund konnte nicht ermittelt werden.
  2. Nicht aber die Grenze der Zehnterhebung des Leubnitzer Pfarrers; vielmehr stand der Zehnte jenseits des Baches (zu Rosentitz, Eutschütz usw.) verschiedenen Berechtigten zu.
  3. Die Landgräben bei Strehlen gehören wahrscheinlich ihrer Entstehung nach in das 13. Jahrhundert (1318 kauft das Stift Zelle einige Acker am Graben bei Strehlen [Beyer, Altzelle, S. 295]).
  4. Der Kranichsee war ein sumpfiger Teil an der heutigen nördlichen Begrenzung des Großen Gartens (Abriß der geschichtlichen Ortsfunde von Dresden von Otto Richter, S. 26). Der Name erscheint öfters in den Urkunden und Rechnungen des 16. Jahrhunderts, es heißt z. B. in den Visitationsakten von 1539 (H St A. loc. 10599) Bl. 11: Ein Stück Acker nach 7 scheffeln im Kranichsehe usw.
  5. Vgl. das Flurverzeichnis von Striesen im H St A. v. J. 1835, wo eine ganze Reihe Ackerstücke zwischen dem Dorf Striesen und der Stadtflur als altes Buschland erscheinen.