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seiner Gliederung, mit seiner selbständigen Kultur, die auch seine Bezwinger dulden mußten und deren Vernichtung einen Verlust auch für sie bedeutet hätte.

Die Deutschen trafen in den unterworfenen slawischen Gebieten kleine Bezirke an, die provinciolae und urbes genannt werden. Der Name urbs wird sowohl für eine Befestigung, wie für einen zu ihr gehörigen Bezirk[1], ein Gebiet, das in der urbs seine Zuflucht, sein confugium hatte, gebraucht, zur deutschen Zeit erscheint daneben die Bezeichnung „Burgward“[2]. Unter dem deutschen „Burgward“ wird in den Quellen immer ein Bezirk, ein kleiner Kreis zusammenhängender Fluren verstanden. Ob immer und überall die Burgwarde der deutschen Zeit den kleinen Bezirken der Sorben entsprochen haben, ist schwer zu entscheiden, sicher aber ist meist der alte slawische Bezirk die Grundlage der Burgward- Entwicklung gewesen.

Man hat eine Zeitlang angenommen, daß die Einteilung der Landschaft in Burgwarde von den Deutschen völlig neu geschaffen worden sei. Die Hinfälligkeit dieser Ansicht ist nachgewiesen worden[3]. Im Gau Dalaminzi werden lange vor der Eroberung durch die Deutschen eine Reihe kleiner Bezirke genannt, die den Burgwarden der späteren Zeit entsprochen haben. Talaminzi, qui habent civitates XIV, heißt es in der Münchner Handschrift des sogenannten bayrischen Geographen[4]. Der Nachweis der Übereinstimmung der Zahl mit den überlieferten Schanz- und Burgwardsbezirken des Gaues ist bereits unternommen worden[5].

Die Deutschen stützten sich in ihrer Herrschaft auf diese Bezirke. Nach Burgwarden wurde anfangs der Tribut gesammelt, nach Burgwarden wurde später vom König Besitz und Gewalt im Lande verliehen.


  1. Vgl. hierzu Sebald Schwarz, Anfänge des Städtewesens in den Elb- und Saale- Gegenden, 1892 (Diss.), S. 6, 10 u. a. O.
  2. Nach Kötzschke, S. 11, stammt die Bezeichnung „Burgward“ aus Ostfalen.
  3. B. Knüll, Die Burgwarde, 1895 (Diss.). – Die Besprechung von E. O. Schulze (Neues Archiv XVIII, S. 179) kann nicht als entscheidend gelten.
  4. P. J. Schafarik, Slawische Altertümer, 1844, Bd. II, S. 673.
  5. B. Knüll, Die Burgwarde, S. 34. Siehe auch Riehme, S. 165 ff. Denselben Gedanken vertritt Hennig, Boden und Siedlungen im Kgr. Sachsen, 1912 (Diss.).