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Die Orte des Burgwards Buistrizi.



1.Die Burgberge in Nisan.

Als der Mensch zuerst seinen Fuß an die Mündung der Weißeritz setzte, kam er nicht als der hütten- und herdenlose Wilde der Urzeit, als der Jäger, der den Stein nicht zu schleifen, den Ton nicht zu brennen wußte, er kam ausgerüstet mit einer Menge Geschicklichkeiten, er flocht und webte, er knetete und buk, er warf das Fischnetz und schoß mit dem Bogen, er säte Getreide und züchtete das Rind. Er hauste nicht flüchtig auf rasch gewechseltem Boden, er wohnte in fester Siedlung und wußte den rechten Ort dafür zu finden.

Im Elbtal mit seiner fruchtbaren Aue erwuchsen die frühesten Wohnstätten der Weißeritzgegend. In der ältesten Zeit ist die Besiedlung unzweifelhaft den Ufern des Stromes gefolgt. Das urbare Gebiet dieser Zeit, der jüngeren Steinzeit, nimmt keinen breiten Raum in der Tallandschaft ein: als in der Weißeritzgegend Erz und Eisen noch unbekannte Dinge waren, als in den Hütten des Elbtals nur Stein, Holz und Knochen Waffe und Gerät waren, da beschränkte sich das besiedelte Gebiet entlang der Elbe auf einen schmalen Streifen, der von Cossebaude über Cotta, Löbtau, Dresden, Strehlen und Seidnitz bis nach Nickern und Lockwitz reichte[1]. Weder durch Täler noch Schluchten, weder durch Sümpfe


  1. Vergleiche Johannes Deichmüller, Sachsens vorgeschichtliche Zeit (Wuttke, Sächsische Volkskunde, 2. Auflage). Derselbe, Die Gegend von Dresden in vorgeschichtlicher Zeit (Beilage des Dresdner Anzeigers vom 8., 15. und 22. September 1907). Ferner: Jsis, Sitz. 1910, S. 7. Für das Folgende durfte sich der Verfasser auf das „Königl. Archiv vorgeschichtlicher Funde aus Sachsen“ (Herr Hofrat Prof. Dr. Deichmüller) und auf den Entwurf einer vorgeschichtlichen Karte der Gegend von Dresden des Herrn Geh. Baurat Wiechel stützen. Die Benutzung der Flurkrokis der Königl. Sächs. Kommission für Geschichte verdankt der Verfasser Herrn Archivrat Dr. Beschorner, dem er ebenso wie Herrn Hofrat Dr. Deichmüller für gütige Durchsicht der Aufzeichnungen zu lebhaftem Dank verpflichtet ist.