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voraus. Die Zurückweisung eines Meisterstückes im Jahr 1553 unter Berufung auf „Briefe“, denen es nicht entspräche[1], macht endlich unzweifelhaft, daß sie damals und sicher schon seit längerer zeit bereits eine Ordnung besaßen[2]. Umsomehr muß ihre Angabe von 1570[3], keine schriftliche Ordnung zu besitzen, auffallen. Am 8. Februar 1612 wurde die Ordnung von Johann Georg I.[4] (wörtlich gleich den von 1573), und dann erst wieder am 28. August 1693 von Johann Georg IV.[5] bestätigt. Dazwischen wurde nur ein Artikel über Änderung der Meisterstücke von Johann Georg III. am 8. März 1684[6], ein „Vergleich wegen der fremden Gesellen“ im Auftrag des Kurfürsten vom Rat am 15. März 1687[7] und endlich ein Receß von Friedrich August am 21. September 1716[8] zur Schlichtung von Streitigkeiten über Innungsangelegenheiten gegeben.

Die Zimmerleute in des Rats „Gerichtszwange“ treten mit einer am 27. März 1555 vom Rat Konfirmierten Ordnung[9] in die Reihe der Innungen ein. Spätere Ordnungen wurden am 14. Januar 1579 ebenfalls vom Rat[10], am 23. Januar 1595[11] vom Administrator Friedrich Wilhelm von Weimar, am 4. Februar 1603 von Christian II.[12], endlich am 15. Juni 1612 von Johann Georg I.[13] bestätigt.

Über die Entstehung der Maurerinnung, die ihre erste Ordnung am 10. Juli 1555 erhalten, ist bereits Seite 48 gesprochen worden.

Die erste Erwähnung der Gürtlerinnung findet sich um 1550[14], wo die Gürtler beim Rat klagen, daß ein Meister gegen Handwerksbrauch mit seinem Sohn, der also schon Meisterrecht erlangt haben mußte, in einer Werkstatt arbeite, und wirklich auch erreichen, daß


  1. Auf Verwendung des Rates erkennen sie das Stück doch an, weil es kunstreicher sei, als das vorgeschriebene.
  2. 1567 (RA A. XVb. 63) hatten sie zwei vom Rat bestätigte Älteste.
  3. a. J. Inhaltsverzeichnis.
  4. RA Originalurk. 306a, JI. Bl. 161–167, Änderungen, welche die Tischler wegen der Störerei vorgeschlagen hatten, unterblieben infolge von Bedenken des Rats.
  5. JIII. Bl. 103b–120 und HStA Conf. CCXIII. 1693 flg. Bl. 298 flg.
  6. HStA Conf. CCXIII. 1693 flg. Bl. 318 flg.
  7. Am 26. Juli 1686 vereinbart, JII. Bl. 266–269.
  8. JIII. Bl. 394–402.
  9. a. J. Bl. 239–246.
  10. a. J. Bl. 317–333 und JI. Bl. 48–54.
  11. HStA Conf. CLXIV. 1592–1596. Bl. 67–86.
  12. Ebenda CLXVII. 1602 und 1603. Bl. 729 flg., die von 1595 und 1603 stimmen vollständig mit der von 1579 überein.
  13. JI. Bl. 55–63.
  14. RA A. XXIV. 62w. Bl. 67.